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Überschreiten des 27. Lebensjahres

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BVERWG – Beschluss, BVerwG 2 B 11.01 vom 01.10.2001

Rechtsgebiete:BBG
Schlagworte:Ärztliche Aussagen, dauernde Erkrankung, Dienstunfähigkeit, Entlassung, Ermessen, Probebeamter, Prognose, Statusdienstzeit, Überschreiten des 27. Lebensjahres, ungebührliche Verzögerung, Versetzung in den Ruhestand, Zweifel an gesundheitlicher Eignung
Stichwort:Überschreiten des 27. Lebensjahres
Leitsatz:Der Dienstherr kann einen dienstunfähigen Probebeamten auch nach Ablauf der Probezeit und nach Erreichen des 27. Lebensjahres entlassen, wenn Zweifel an seiner gesundheitlichen Eignung während der fünfjährigen Statusdienstzeit nicht ausgeräumt werden konnten. Hat der Dienstherr die Klärung der Dienstfähigkeit nicht ungebührlich verzögert, so ist sein Ermessen nicht eingeschränkt, den Beamten entweder zu entlassen oder in den Ruhestand zu versetzen.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 2 B 11.01




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