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Überrumpelung

Entscheidungen der Gerichte




OLG-FRANKFURT – Urteil, 9 U 24/07 vom 26.08.2008

Rechtsgebiete:HWiG, VerbrKrG
Schlagworte:Fonds, Widerruf, Widerrufsfrist, Belehrung, Widerrufsbelehrung, Überrumpelung, Frist, Verhandeln, Verbundsgeschäft, verbundenes Geschäft, Bank, Zusammenwirken, Selbstauskunft, Finanzierungszusage, Mehrfachfinanzierung
Stichwort:Überrumpelung
Leitsatz:1. Eine Widerrufsbelehrung mit dem Inhalt "Wurde der Kredit ausgezahlt, so gilt der Widerruf als nicht erfolgt, wenn der Kreditnehmer den Kredit nicht innerhalb von 2 Wochen nach Auszahlung bzw. Erklärung des Widerrufs zurückzahlt", genügt den Anforderungen von § 2 I 3 HWiG nicht.

2. Zur Länge der Frist zwischen Verhandlung und Willenserklärung, bei der noch von dem Anscheinsbeweis der Überrumpelung ausgegangen werden kann (hier: knapp drei Wochen)

3. Zu den Voraussetzungen eines Verbundgeschäfts nach § 9 III VerbrKrG (hier: Zusammenwirken der Bank mit Fondsbetreiber, Verkäufer oder Vermittler; Bedeutung der Mehrfachfinanzierung)
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 9 U 24/07



OLG-FRANKFURT – Urteil, 9 U 13/06 vom 24.01.2007

Rechtsgebiete:HWiG
Schlagworte:Haustürgeschäft, Haustürwiderruf, Haustürsituation, Widerruf, Kausalität, Überrumpelung, Zeitspanne
Stichwort:Überrumpelung
Leitsatz:Keine Vermutung der Kausalität der Haustürsituation für die Vertragserklärung des Verbrauchers, wenn zwischen dem Vertreterbesuch und der Erklärung 12 Wochen liegen.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 9 U 13/06

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 9 W 30/06 vom 11.12.2006

Rechtsgebiete:BGB, HWiG
Schlagworte:Haustürsituation, Fortbestehen, Kausalität, Überrumpelung, Bank, Wissensvorsprung, Kaufpreis, Sittenwidrigkeit, Schrottimmobilien
Stichwort:Überrumpelung
Leitsatz:1. Kein Fortbestehen der Überrumpelung, wenn zwischen der Haustürsituation und der Willenserklärung des Verbrauchers 3 Wochen liegen.

2. Zu den Voraussetzungen eines schadensersatzauslösenden Wissensvorsprungs der Bank bei einer sittenwidrigen Überteuerung der finanzierten Immobilie.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 9 W 30/06

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 9 W 28/06 vom 09.11.2006

Rechtsgebiete:BGB, HWiG, ZPO
Schlagworte:Vollstreckungsgegenklage, Darlehen, Kredit, Sittenwidrigkeit, Haustürgeschäft, Haustürsituation, Kausalität, Überrumpelung, Widerruf, Mitdarlehensnehmer, Mithaftender, Überforderung, Ehefrau, Interesse, Beschwerde, Einstellung, Zwangsvollstreckung
Stichwort:Überrumpelung
Leitsatz:1. Die Anfechtung der Ablehnung der vorläufigen Einstellung der Zwangsvollstreckung ist analog § 707 II ZPO ausgeschlossen.

2. Zur Fortdauer der Überrumpelung bei einem Abstand von über acht Wochen zwischen Haustürsituation und angefochtenem Vertragsschluss.

3. Zur Frage, ob eine Ehefrau, die gemeinsam mit ihrem Ehemann einen Darlehensvertrag zum Erwerb eines Familienanwesen unterschreibt, als Mitdarlehensnehmerin oder lediglich als Mithaftende anzusehen ist.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 9 W 28/06


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