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Überraschungsklausel

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 7 AZR 132/07 vom 16.04.2008

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Befristung - Überraschungsklausel - Transparenzgebot
Stichwort:Überraschungsklausel
Leitsatz:Enthält ein Formulararbeitsvertrag neben einer drucktechnisch hervorgehobenen Befristung für die Dauer eines Jahres im nachfolgenden Vertragstext ohne besondere Hervorhebung eine weitere Befristung zum Ablauf der sechsmonatigen Probezeit, wird die Probezeitbefristung als überraschende Klausel nach § 305c Abs. 1 BGB nicht Vertragsbestandteil.
Volltext: BAG - Urteil, 7 AZR 132/07



SAECHSISCHES-LAG – Urteil, 3 Sa 487/07 vom 14.03.2008

Rechtsgebiete:TzBfG, BAT-O
Schlagworte:Zuwendung im öffentl. Dienst, Bezugnahme auf TV, Diskriminierungsverbot des § 4 Abs. 2 S. 1 TzBfG, Überraschungsklausel, Mitbestimmungsrecht
Stichwort:Überraschungsklausel
Volltext: SAECHSISCHES-LAG - Urteil, 3 Sa 487/07

BAG – Urteil, 6 AZR 286/06 vom 15.02.2007

Rechtsgebiete:TzBfG, BGB, SGB III, ZPO
Schlagworte:Aufhebungsvertrag oder nachträgliche Befristung, Überraschungsklausel
Stichwort:Überraschungsklausel
Leitsatz:1. Wird nach Zugang einer ordentlichen Arbeitgeberkündigung vor Ablauf der Klagefrist eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit einer Verzögerung von 12 Monaten vereinbart, so handelt es sich dabei in der Regel nicht um eine nachträgliche Befristung des Arbeitsverhältnisses, sondern um einen Aufhebungsvertrag, wenn nach der Vereinbarung keine Verpflichtung zur Arbeitsleistung bestehen soll ("Kurzarbeit Null") und zugleich Abwicklungsmodalitäten wie Abfindung, Zeugniserteilung und Rückgabe von Firmeneigentum geregelt werden.

2. Ist die Beendigungsvereinbarung in einem vom Arbeitgeber für eine Vielzahl von Fällen vorformulierten Vertrag enthalten, kann es sich je nach den Umständen um eine ungewöhnliche Bestimmung handeln, die gem. § 305c Abs. 1 BGB nicht Vertragsinhalt wird.
Volltext: BAG - Urteil, 6 AZR 286/06

LAG-HAMM – Urteil, 7 Sa 918/04 vom 10.09.2004

Rechtsgebiete:BGB, HGB, GewO, AGBG
Schlagworte:Vorformulierter Arbeitsvertrag, Überraschungsklausel, Beweislast, Schriftformerfordernis
Stichwort:Überraschungsklausel
Leitsatz:Regelt der Arbeitgeber das In-Kraft-Treten des nachvertraglichen Wettbewerbsverbots zwar unter der Hauptüberschrift "Wettbewerbsverbot" jedoch ohne weitere Hervorhebung im Abschnitt "Vertragsstrafe", so ist von einer Überraschungsklausel auszugehen, die nicht Vertragsinhalt wird. Der Arbeitgeber trägt die Beweislast dafür, dass der Arbeitnehmer vor Unterzeichnung des Vertrages unter ausdrücklichem Hinweis auf die "Fundstelle" auf die aufschiebende Bedingung hingewiesen wurde.
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 7 Sa 918/04


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