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Überraschende Klausel

Entscheidungen der Gerichte




LAG-BERLIN-BRANDENBURG – Urteil, 15 Sa 310/09 vom 03.06.2009

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Überprüfung eines Consultant-Vertrages, freier Dienstnehmer, Rückzahlung von Provisionsvorschüssen, Garantieprovision, überraschende Klausel
Stichwort:Überraschende Klausel
Leitsatz:Regelungen zu einem Darlehen stellen nach § 305 c Abs. 1 BGB überraschende Klauseln dar, wenn sie unter der drucktechnisch hervorgehobenen Überschrift "Vergütung" erfolgen und in einer 11-ziffrigen Regelung sonst nur "EUR 2000,00" drucktechnisch hervorgehoben wird, wobei dieser Betrag sich nicht auf die Höhe der Vergütung, sondern auf die Höhe eines monatlichen Darlehens bezieht.
Volltext: LAG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, 15 Sa 310/09



LAG-HAMM – Urteil, 10 Sa 1113/08 vom 17.12.2008

Rechtsgebiete:BGB, ZPO
Schlagworte:Aufwendungsersatzansprüche eines Arbeitnehmers, einzelvertragliche Verfallklausel, Inhaltskontrolle, überraschende Klausel, Verstoß gegen das Transparenzgebot, Angemessenheitskontrolle, Blue-Pencil-Test bei zweistufigen Ausschlussfristen, Unzulässigkeit der Erhebung einer Widerklage in der Berufungsinstanz
Stichwort:Überraschende Klausel
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 10 Sa 1113/08

HESSISCHES-LAG – Urteil, 20 Sa 1172/07 vom 14.08.2008

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Zahlung, variable Vergütung, Bonus, Blankettzusage, überraschende Klausel, Schadensersatz
Stichwort:Überraschende Klausel
Leitsatz:1. Es bleibt offen, ob die Bestimmungen eines Bonusplans einer US-amerikanischen Konzernobergesellschaft, auf den der Arbeitsvertrag zwischen dem Kläger und dem deutschen Tochterunternehmen im Sinne einer Blankettzusage verweist, der Einbeziehungs- und Inhaltskontrolle nach den §§ 305 ff BGB zu unterziehen sind.

2. Eine Klausel innerhalb eines Bonusplans, durch die die Auszahlung eines Bonus auch von der Erreichung von Unternehmenszielen abhängig gemacht wird, auf die der betroffene Arbeitnehmer keinen Einfluss hat, stellt grundsätzlich keine überraschende Klausel i.S.d. § 305 c Abs. 1 BGB dar.

3. Eine solche Klausel unterfällt als Preisabrede nicht der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB. Bestimmt wird durch sie lediglich der Wert der dem Arbeitnehmer als Teil seiner Gegenleistung versprochenen Gewinnchance.
Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 20 Sa 1172/07

BAG – Urteil, 7 AZR 605/06 vom 08.08.2007

Rechtsgebiete:BGB, TzBfG
Schlagworte:Altersteilzeit - Befristung - Überraschende Klausel - Transparenzgebot
Stichwort:Überraschende Klausel
Volltext: BAG - Urteil, 7 AZR 605/06


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