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JuraForum.deUrteileSchlagwörterUÜberprüfungspflicht 

Überprüfungspflicht

Entscheidungen der Gerichte

OLG-HAMM – Beschluss, 4 Ss OWi 173/09 vom 12.03.2009

Hat der Betroffene seine Fahrereigenschaft nicht eingeräumt, sondern lediglich nicht bestritten, das Fahrzeug bei dem ihm zur Last gelegten Verkehrsverstoß geführt zu haben, reicht das nicht aus, um ihn von der Pflicht zum Erscheinen in der Hauptverhandlung zu entbinden.

OLG-HAMM – Beschluss, 4 Ss OWi 123/09 vom 04.03.2009

Der Tatrichter muss für seine Überzeugung vom Vorliegen eines Ausnahmefalles jedoch eine auf Tatsachen gestützte Begründung geben, die sich nicht nur in einer unkritischen Wiedergabe der Einlassung des Betroffenen erschöpfen darf. Zwar ist es dem Tatrichter nicht schlechthin verwehrt, einer Behauptung zu glauben. Entlastende Angaben des Betroffenen, der sich auf das Vorliegen einer persönlichen Ausnahmesituation beruft und regelmäßig ein großes Interesse daran haben wird, der Verhängung eines Fahrverbotes zu entgehen, dürfen jedoch nicht ohne weitere Prüfung hingenommen werden; ggf. muss darüber Beweis erhoben werden.

OLG-HAMM – Beschluss, 4 Ss OWi 873/08 vom 27.11.2008

Zwar muss der Tatrichter eine zur Entschuldigung des Fernbleibens in der Hauptverhandlung vorgelegte ärztliche Bescheinigung nicht ungeprüft hinnehmen. Bloße Zweifel an der Richtigkeit eines Attestes dürfen jedoch nicht ohne Weiteres zu Lasten des Betroffenen gehen.

OLG-HAMM – Beschluss, 4 Ss OWi 731/08 vom 02.10.2008

Nach § 74 Abs. 2 OWiG ist, wenn der Betroffene trotz ordnungsgemäßer Ladung und Belehrung über die Folgen seines Ausbleibens in der Hauptverhandlung ausbleibt, die Verwerfung seines Einspruchs nur zulässig, wenn das Ausbleiben nicht genügend entschuldigt ist. Dabei ist nicht entscheidend, ob der Betroffene sich genügend entschuldigt hat, sondern ob er genügend entschuldigt ist. Das Amtsgericht muss, wenn ein konkreter Hinweis auf einen Entschuldigungsgrund vorliegt, dem im Rahmen seiner Amtsaufklärungspflicht nachgehen.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 26 U 67/04 vom 31.03.2005

Den Verkäufer eines Fußbodenvertrages trifft in der Regel keine eigene Überprüfungspflicht hinsichtlich der Eignung bestimmter Kleber. Er kann sich bei einer Beratung seinen Käufer auf entsprechende Empfehlungen der Kleberhersteller verlassen, es sei denn, es ergeben sich Anhaltspunkte, dass diese Empfehlungen unzutreffend sein könnten.

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