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Überprüfbarkeit der Ermessensentscheidung durch das Beschwerdegericht

Entscheidungen der Gerichte




LAG-NUERNBERG – Beschluss, 7 Ta 13/03 vom 27.02.2003

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Aussetzung der Verhandlung, Überprüfbarkeit der Ermessensentscheidung durch das Beschwerdegericht
Stichwort:Überprüfbarkeit der Ermessensentscheidung durch das Beschwerdegericht
Leitsatz:1. Die Entscheidung über die Aussetzung der Verhandlung gemäß § 148 ZPO liegt im Ermessen des Gerichts.

2. Das Beschwerdegericht kann die Ermessensentscheidung lediglich dahin überprüfen, ob das Erstgericht die Grenzen des Ermessens überschritten hat. Es ist nicht befugt, sein Ermessen an die Stelle des dem Erstgericht eingeräumten Ermessens zu setzen.
Volltext: LAG-NUERNBERG - Beschluss, 7 Ta 13/03




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