Ein nicht tarifgebundener DRK-Verband ist verpflichtet, auf die Arbeitsverhältnisse, die sich Kraft Vereinbarung nach den DRK- Arbeitsbedingungen in ihrer jeweiligen Fassung richten, ab 1.1.2007 die alten DRK- Arbeitsbedingungen in der bis zum 31.8.2005 geltenden Fassung wieder anzuwenden , da der sogenannte DRK-Reformtarifvertrag vom 31.12.2006 nicht übernommen wurde.
Das gilt auch für die alten Vergütungsstrukturen (Ortszuschläge, Zulagen, ...)
Das hat zur Folge, dass beispielsweise auch ein ausgesetzter Bewährungsaufstieg nachzuholen ist.