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NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 5 LB 343/07 vom 05.12.2007

Rechtsgebiete:BGB, BRRG, EGBGB, HRG, NBG, NHG
Schlagworte:Stiftungsuniversität, Übernahme von Hochschulpersonal
Stichwort:Übernahme von Hochschulpersonal
Leitsatz:Die Übernahme des Hochschulpersonals der Georg-August-Universität (Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltungsaufgaben) in den Dienst der Georg-August-Universität Stiftung des öffentlichen Rechts (Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Dienstherreneigenschaft) ist rechtmäßig, wenn die sich hierfür aus § 128 Abs. 4 3. Alternative i.V.m. Abs. 2 und 3 des Beamtenrechtsrahmengesetzes ergebenden Voraussetzungen vorliegen. Das ist in dem hier zu beurteilenden Fall zu bejahen.

Die der Errichtung der Georg-August-Universität Göttingen Stiftung des öffentlichen Rechts zu Grunde liegenden Normen sind mit höherrangigem Recht vereinbar.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 5 LB 343/07




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