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| Rechtsgebiete: | TV z. Beschäftigungssicherung zw. d. Arbeitgeberverband Stahl u. IG Metall vom 23.04.1994 |
| Schlagworte: | Übernahme von Auszubildenden in ein Arbeitsverhältnis |
| Stichwort: | Übernahme von Auszubildenden in ein Arbeitsverhältnis |
| Leitsatz: | Leitsätze: 1. Der Begriff der "personenbedingten Gründe" in § 5 des Tarifvertrags zur Beschäftigungssicherung vom 23. April 1994 ist nicht im Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG zu verstehen, sondern hat sich an den Zwecken des Tarifvertrags zu orientieren (Bestätigung des Senatsurteils vom 14. Oktober 1997 - 7 AZR 298/96 -). 2. Hat das Berufungsgericht diesen Rechtsbegriff nicht verkannt, so unterliegt seine Würdigung des Sachverhalts einem eingeschränkten Überprüfungsmaßstab, ob es Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze verletzt sowie alle Umstände des Einzelfalls berücksichtigt hat und ob die Entscheidung in sich widerspruchsfrei ist. Aktenzeichen: 7 AZR 443/97 Bundesarbeitsgericht 7. Senat Urteil vom 17. Juni 1998 - 7 AZR 443/97 - I. Arbeitsgericht Duisburg - 1 (4) Ca 2188/96 - Urteil vom 17. Oktober 1996 II. Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 13 (3) Sa 1797/96 - Urteil vom 05. Juni 1997 |
| Volltext: BAG - Urteil, 7 AZR 443/97 | |
| Rechtsgebiete: | TV Metallindustrie Nordwürttemberg/Nordbaden 10.03.1994 |
| Schlagworte: | Übernahme von Auszubildenden in ein Arbeitsverhältnis |
| Stichwort: | Übernahme von Auszubildenden in ein Arbeitsverhältnis |
| Leitsatz: | Leitsätze: 1. Der Begriff der "personenbedingten Gründe" in Nr. 3.1 des Tarifvertrags zur Beschäftigungssicherung vom 10. März 1994 ist nicht im Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG zu verstehen, sondern hat sich an den Zwecken des vorliegenden Tarifvertrags zu orientieren. 2. Die Nichterfüllung der Pflicht des Arbeitgebers aus diesem Tarifvertrag, dem Auszubildenden nach erfolgreich bestandener Abschlußprüfung die Übernahme in ein Arbeitsverhältnis für die Dauer von sechs Monaten anzubieten, kann den Arbeitgeber zum Schadensersatz verpflichten (im Anschluß an Senatsurteil vom 14. Mai 1997 - 7 AZR 159/96 - AP Nr. 2 zu § 611 BGB Übernahme ins Arbeitsverhältnis). Aktenzeichen: 7 AZR 298/96 Bundesarbeitsgericht 7. Senat Urteil vom 14. Oktober 1997 - 7 AZR 298/96 - I. Arbeitsgericht Stuttgart Urteil vom 20. Juli 1995 - 19 Ca 6521/94 - II. Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg Urteil vom 28. März 1996 - 4 Sa 104/95 - |
| Volltext: BAG - Urteil, 7 AZR 298/96 | |
| Rechtsgebiete: | Tarifvertrag Nordwürttemberg/Nordbaden |
| Schlagworte: | Übernahme von Auszubildenden in ein Arbeitsverhältnis |
| Stichwort: | Übernahme von Auszubildenden in ein Arbeitsverhältnis |
| Leitsatz: | Leitsätze: 1. Der Arbeitgeber ist nach Nr. 3 des Tarifvertrags zur Beschäftigungssicherung für die Metallindustrie Nordwürttemberg/Nordbaden vom 10. März 1994 lediglich verpflichtet, dem Auszubildenden die Übernahme in ein sich unmittelbar an die Berufsausbildung anschließendes Arbeitsverhältnis für die Dauer von sechs Monaten anzubieten (im Anschluß an das Senatsurteil vom 14. Mai 1997 - 7 AZR 159/96 - AP Nr. 2 zu § 611 BGB Übernahme ins Arbeitsverhältnis). 2. Die Übernahme in ein erst später beginnendes Arbeitsverhältnis kann auch nicht im Wege des Schadensersatzes (Naturalrestitution) verlangt werden (entgegen LAG Niedersachsen Urteil vom 24. August 1995 - 7 Sa 882/95 - LAGE § 611 BGB Einstellungsanspruch Nr. 3). Aktenzeichen: 7 AZR 811/96 Bundesarbeitsgericht 7. Senat Urteil vom 14. Oktober 1997 - 7 AZR 811/96 - I. Arbeitsgericht Stuttgart Urteil vom 04. März 1996 - 19 Ca 10612/95 - II. Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg Urteil vom 12. November 1996 - 8 Sa 60/96 - |
| Volltext: BAG - Urteil, 7 AZR 811/96 | |
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