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BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 2.03 vom 29.01.2004

Rechtsgebiete:BSHG
Schlagworte:Bestattungskosten, Übernahme von - durch den Träger der Sozialhilfe, juristische Person als anspruchsberechtigt hinsichtlich Übernahme von Bestattungskosten, Zumutbarkeit der Tragung von, Krankenhaus, Anspruch gegen Sozialhilfeträger auf Übernahme von Bestattungskosten, Sozialhilfe, juristische Person als anspruchsberechtigt hinsichtlich Übernahme von Bestattungskosten, Zumutbarkeit der Tragung von Bestattungskosten
Stichwort:Übernahme von
Leitsatz:Ein Krankenhausträger kann regelmäßig nach § 15 BSHG die Übernahme der Kosten für die Bestattung von Patienten verlangen, die im Krankenhaus mittellos verstorben und deren Angehörige nicht zu ermitteln sind.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 2.03



BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 2.02 vom 13.03.2003

Rechtsgebiete:BSHG
Schlagworte:Bestattungskosten, Übernahme von - durch den Träger der Sozialhilfe, Kostenübernahme durch den Sozialhilfeträger bei Bestattungskosten, Verpflichtung zur Tragung der Bestattungskosten als Voraussetzung des Anspruchs auf Kostenübernahme.
Stichwort:Übernahme von
Leitsatz:Träger des Anspruchs auf Kostenübernahme nach § 15 BSHG ist derjenige, der verpflichtet ist, die Bestattungskosten zu tragen (wie BVerwGE 105, 51 <54> und BVerwGE 114, 57 <58>).

Wer die Durchführung der Bestattung aus dem Gefühl sittlicher Verpflichtung, aber ohne Rechtspflicht übernimmt, ist nicht "Verpflichteter" im Sinne des § 15 BSHG (im Anschluss an BVerwGE 116, 287).
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 2.02

BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 14.01 vom 30.05.2002

Rechtsgebiete:BSHG
Schlagworte:Bestattungskosten, Übernahme von - durch den Träger der Sozialhilfe, Kostenübernahme durch den Sozialhilfeträger bei Bestattungskosten.
Stichwort:Übernahme von
Leitsatz:Träger des Anspruchs auf Kostenübernahme nach § 15 BSHG ist derjenige, der verpflichtet ist, die Bestattungskosten zu tragen (wie BVerwGE 105, 51 <54> und BVerwGE 114, 57 <58>). Ein Heimträger, der aufgrund Heimvertrages zur Bestattung eines Heiminsassen berechtigt ist, den insoweit aber weder eine landesrechtliche Bestattungspflicht noch eine vertragliche Kostenverpflichtung trifft, ist nicht "Verpflichteter" im Sinne des § 15 BSHG.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 14.01

BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 8.00 vom 22.02.2001

Rechtsgebiete:BSHG
Schlagworte:Bestattungskosten, Übernahme von - durch den Träger der Sozialhilfe -, Zumutbarkeit der Tragung der - Kostenübernahme durch den Sozialhilfeträger bei Bestattungskosten.
Stichwort:Übernahme von
Leitsatz:Leitsatz:

Wer in Erfüllung einer öffentlich-rechtlichen Bestattungspflicht eine Bestattung veranlasst und deshalb Bestattungskosten zu tragen hat, kann Verpflichteter im Sinne des § 15 BSHG sein.

Urteil des 5. Senats vom 22. Februar 2001 - BVerwG 5 C 8.00 -

I. VG Düsseldorf vom 10.08.1999 - Az.: VG 22 K 10156/96 -
II. OVG Münster vom 14.03.2000 - Az.: OVG 22 A 3975/99 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 8.00


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