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Übernahme in das Beamtenverhältnis

Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 2 A 10701/05.OVG vom 11.11.2005

Rechtsgebiete:VwVfG, BGB, SGB VI
Schlagworte:öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch, rechtsgrundlose Vermögensverschiebung, ungerechtfertige Bereicherung, Rechtsgrund, öffentlich-rechtlicher Vertrag, öffentlich-rechtliche Vereinbarung, Austauschvertrag, Auslegung, Vertragsauslegung, Arbeitsvertrag, Nebenabrede, vertragliche Einheit, Leistungspflichten, Leistungsaustausch, Gegenleistung, wirtschaftliche Gegenleistung, Gegenseitigkeitsverhältnis, Zusicherung, Zusage, Ernennung zum Beamten, Übernahme in das Beamtenverhältnis, Verbeamtung, Verbeamtungszusage, beamtenrechtliche Versorgung, Anwartschaft, Versorgungsanwartschaft, Gewährleistung einer Versorgungsanwartschaft, Angestelltenverhältnis, Gewährleistungszeitraum, gesetzliche Rentenversicherung, versicherungspflichtig, Versicherungsfreiheit, Befreiung, Freistellung, Arbeitnehmerbeiträge, Arbeitgeberbeiträge, Zahlungsverpflichtung, monatliche Geldzahlung, Entgelt, Pensionsfonds, Nichtigkeit, Koppelungsverbot, Verkauf von Hoheitsakten
Stichwort:Übernahme in das Beamtenverhältnis
Leitsatz:Eine selbstständige Nebenabrede, durch die sich das Land von einem Angestellten eine monatliche Zahlung an den Pensionsfonds als Gegenleistung für die Gewährleistung einer Versorgungsanwartschaft versprechen lässt, ist wirksam. Die Zahlungsverpflichtung erstreckt sich nicht auf die in einem separat abgeschlossenen Arbeitsvertrag enthaltene Verbeamtungszusage.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 2 A 10701/05.OVG



BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 23.02 vom 20.03.2003

Rechtsgebiete:GG, BGB, VwGO, VwVfG
Schlagworte:Austauschvertrag, Ernennung, Gewährleistung der Versorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen, Koppelungsverbot, nicht revisible Vertragsauslegung, öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch, öffentlich-rechtlicher Vertrag, revisible Grundsätze der Vertragsauslegung, Treu und Glauben, Übernahme in das Beamtenverhältnis, Zusage.
Stichwort:Übernahme in das Beamtenverhältnis
Leitsatz:1. Eine Vereinbarung, durch die sich das Land von einem Angestellten eine monatliche Zahlung als Gegenleistung für die Zusage der späteren Ernennung des Angestellten zum Beamten versprechen lässt, ist nichtig.

2. Eine solche Vereinbarung ist auch dann öffentlich-rechtlicher Natur, wenn sie als Nebenabrede zu einem zivilrechtlichen Arbeitsvertrag getroffen worden ist.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 23.02


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