JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > à > Übernahme in das Beamtenverhältnis
| Rechtsgebiete: | VwVfG, BGB, SGB VI |
| Schlagworte: | öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch, rechtsgrundlose Vermögensverschiebung, ungerechtfertige Bereicherung, Rechtsgrund, öffentlich-rechtlicher Vertrag, öffentlich-rechtliche Vereinbarung, Austauschvertrag, Auslegung, Vertragsauslegung, Arbeitsvertrag, Nebenabrede, vertragliche Einheit, Leistungspflichten, Leistungsaustausch, Gegenleistung, wirtschaftliche Gegenleistung, Gegenseitigkeitsverhältnis, Zusicherung, Zusage, Ernennung zum Beamten, Übernahme in das Beamtenverhältnis, Verbeamtung, Verbeamtungszusage, beamtenrechtliche Versorgung, Anwartschaft, Versorgungsanwartschaft, Gewährleistung einer Versorgungsanwartschaft, Angestelltenverhältnis, Gewährleistungszeitraum, gesetzliche Rentenversicherung, versicherungspflichtig, Versicherungsfreiheit, Befreiung, Freistellung, Arbeitnehmerbeiträge, Arbeitgeberbeiträge, Zahlungsverpflichtung, monatliche Geldzahlung, Entgelt, Pensionsfonds, Nichtigkeit, Koppelungsverbot, Verkauf von Hoheitsakten |
| Stichwort: | Übernahme in das Beamtenverhältnis |
| Leitsatz: | Eine selbstständige Nebenabrede, durch die sich das Land von einem Angestellten eine monatliche Zahlung an den Pensionsfonds als Gegenleistung für die Gewährleistung einer Versorgungsanwartschaft versprechen lässt, ist wirksam. Die Zahlungsverpflichtung erstreckt sich nicht auf die in einem separat abgeschlossenen Arbeitsvertrag enthaltene Verbeamtungszusage. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 2 A 10701/05.OVG | |
| Rechtsgebiete: | GG, BGB, VwGO, VwVfG |
| Schlagworte: | Austauschvertrag, Ernennung, Gewährleistung der Versorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen, Koppelungsverbot, nicht revisible Vertragsauslegung, öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch, öffentlich-rechtlicher Vertrag, revisible Grundsätze der Vertragsauslegung, Treu und Glauben, Übernahme in das Beamtenverhältnis, Zusage. |
| Stichwort: | Übernahme in das Beamtenverhältnis |
| Leitsatz: | 1. Eine Vereinbarung, durch die sich das Land von einem Angestellten eine monatliche Zahlung als Gegenleistung für die Zusage der späteren Ernennung des Angestellten zum Beamten versprechen lässt, ist nichtig. 2. Eine solche Vereinbarung ist auch dann öffentlich-rechtlicher Natur, wenn sie als Nebenabrede zu einem zivilrechtlichen Arbeitsvertrag getroffen worden ist. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 23.02 | |
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