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Übernahme eines Lagerhaltungsauftrags ohne Übernahme der Belegschaft

Entscheidungen der Gerichte




LAG-HAMM – Urteil, 18 Sa 1431/02 vom 18.07.2003

Rechtsgebiete:BGB, BetrVG
Schlagworte:Sozialplanabfindung, Betriebs-/Betriebsteilübergang, Übernahme eines Lagerhaltungsauftrags ohne Übernahme der Belegschaft, Übernahme eines Teils der Betriebsmittel
Stichwort:Übernahme eines Lagerhaltungsauftrags ohne Übernahme der Belegschaft
Leitsatz:1. Erbringt ein Auftragnehmer eine Dienstleistung innerhalb fremder Räumlichkeiten mit fremden Betriebsmitteln, ohne dass ihm die Befugnis eingeräumt ist, über Art und Weise der Nutzung der Betriebsmittel im eigenwirtschaftlichen Interesse zu entscheiden, können ihm diese Betriebsmittel bei der Prüfung, ob ein Betriebsübergang vorliegt, nicht als eigene Betriebsmittel zugerechnet werden.

2. Übernimmt ein Auftragnehmer die Lagerhaltung eines Betriebs, welche vorher von einem Konkurrenten durchgeführt worden ist, unter Einsatz von zehn vom Vorgänger auch benutzten Elektrostaplern, aber ohne Übernahme der Belegschaft, liegt die notwendige Identität der Betriebe im Sinne eines Betriebsübergangs nicht vor.
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 18 Sa 1431/02



LAG-HAMM – Urteil, 18 Sa 1485/02 vom 18.07.2003

Rechtsgebiete:BGB, BetrVG
Schlagworte:Sozialplanabfindung, Betriebs-/Betriebsteilübergang, Übernahme eines Lagerhaltungsauftrags ohne Übernahme der Belegschaft, Übernahme eines Teils der Betriebsmittel
Stichwort:Übernahme eines Lagerhaltungsauftrags ohne Übernahme der Belegschaft
Leitsatz:1. Erbringt ein Auftragnehmer eine Dienstleistung innerhalb fremder Räumlichkeiten mit fremden Betriebsmitteln, ohne dass ihm die Befugnis eingeräumt ist, über Art und Weise der Nutzung der Betriebsmittel im eigenwirtschaftlichen Interesse zu entscheiden, können ihm diese Betriebsmittel bei der Prüfung, ob ein Betriebsübergang vorliegt, nicht als eigene Betriebsmittel zugerechnet werden.

2. Übernimmt ein Auftragnehmer die Lagerhaltung eines Betriebs, welche vorher von einem Konkurrenten durchgeführt worden ist, unter Einsatz von zehn vom Vorgänger auch benutzten Elektrostaplern, aber ohne Übernahme der Belegschaft, liegt die notwendige Identität der Betriebe im Sinne eines Betriebsübergangs nicht vor.
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 18 Sa 1485/02

LAG-HAMM – Urteil, 18 Sa 1531/02 vom 18.07.2003

Rechtsgebiete:BGB, BetrVG
Schlagworte:Sozialplanabfindung, Betriebs-/Betriebsteilübergang, Übernahme eines Lagerhaltungsauftrags ohne Übernahme der Belegschaft, Übernahme eines Teils der Betriebsmittel
Stichwort:Übernahme eines Lagerhaltungsauftrags ohne Übernahme der Belegschaft
Leitsatz:1. Erbringt ein Auftragnehmer eine Dienstleistung innerhalb fremder Räumlichkeiten mit fremden Betriebsmitteln, ohne dass ihm die Befugnis eingeräumt ist, über Art und Weise der Nutzung der Betriebsmittel im eigenwirtschaftlichen Interesse zu entscheiden, können ihm diese Betriebsmitel bei der Prüfung, ob ein Betriebsübergang vorliegt, nicht als eigene Betriebsmittel zugerechnet werden.

2. Übernimmt ein Auftragnehmer die Lagerhaltung eines Betriebs, welche vorher von einem Konkurrenten durchgeführt worden ist, unter Einsatz von zehn vom Vorgänger auch benutzten Elektrostaplern, aber ohne Übernahme der Belegschaft, liegt die notwendige Indentität der Betriebe im Sinne eines Betriebsübergangs nicht vor.
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 18 Sa 1531/02


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