( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileSchlagwörterÃÜbernahme eines Jugendvertreters 

Übernahme eines Jugendvertreters

Entscheidungen der Gerichte




THUERINGER-LAG – Beschluss, 9 TaBV 15/95 vom 08.05.1996

Rechtsgebiete:BetrVG
Schlagworte:Übernahme eines Jugendvertreters
Stichwort:Übernahme eines Jugendvertreters
Leitsatz:1) Bei der Prüfung von betrieblichen Bedürfnissen, die eine Übernahme eines Jugendvertreters gem. § 78 a Abs. 4 BetrVG unzumutbar machen, sind Leistungsunterschiede zu anderen Auszubildenden in der Regel nicht zu berücksichtigen. Dies gilt auch dann, wenn sich der Leistungsunterschied nicht (nur) in der Prüfungsnote, sondern auch in einer leistungsbezogenen Verkürzung der Ausbildungszeit ausdrückt.

2) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, eine in absehbarer Zeit bevorstehende Beendigung der Ausbildungszeit eines Jugendvertreters bei Einstellungs- und Übernahmeentscheidungen zu berücksichtigen. Dabei kann der maßgebliche Zeitraum jedenfalls dann auch sechs Monate betragen, wenn der Arbeitgeber andere Auszubildende desselben Prüfungsjahrgangs nach vorgezogener Prüfung (sog. "Verkürzer") aus rein sozialpolitischen Erwägungen übernimmt, ohne dass es dafür einen betrieblichen Bedarf gibt.
Volltext: THUERINGER-LAG - Beschluss, 9 TaBV 15/95




Weitere Begriffe




Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/begriffe/uebernahme-eines-jugendvertreters

"Übernahme eines Jugendvertreters - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN