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Übernahme des Verfahrens durch das Schöffengericht ohne Beteiligung der Staatsanwaltschaft

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 5 Ss 907/01 vom 13.11.2001

Rechtsgebiete:GVG, StPO
Schlagworte:sachliche Zuständigkeit, Schöffengericht, Strafrichter, Willkür, Übernahme des Verfahrens durch das Schöffengericht ohne Beteiligung der Staatsanwaltschaft, Revision, formelle Rüge, Prozesshindernis
Stichwort:Übernahme des Verfahrens durch das Schöffengericht ohne Beteiligung der Staatsanwaltschaft
Leitsatz:1. Zur willkürlichen Annahme der sachlichen Zuständigkeit des Schöffengerichts.

2. Die fehlende sachliche Zuständigkeit ist als Prozesshindernis, auch ohne dass dies gerügt worden ist, von Amts wegen zu beachten.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 5 Ss 907/01




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