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Übernahme der Mitgliedsbeiträge zum Deutschen Anwaltverein durch den Arbeitgeber als Arbeitslohn

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, VI R 32/08 vom 12.02.2009

Rechtsgebiete:EStG
Schlagworte:Übernahme der Mitgliedsbeiträge zum Deutschen Anwaltverein durch den Arbeitgeber als Arbeitslohn - Eigenbetriebliches Interesse - Revisionsrechtliche Überprüfbarkeit der Gesamtwürdigung der Umstände
Stichwort:Übernahme der Mitgliedsbeiträge zum Deutschen Anwaltverein durch den Arbeitgeber als Arbeitslohn
Leitsatz:Die Übernahme der Beiträge für die Mitgliedschaft einer angestellten Rechtsanwältin im Deutschen Anwaltverein führt zu Arbeitslohn, wenn der Arbeitgeber nicht im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse handelt.
Volltext: BFH - Urteil, VI R 32/08




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