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Übernahme der Kammerbeiträge für Geschäftsführer von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Steuerberatungsgesellschaften ist Arbeitslohn

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, VI R 26/06 vom 17.01.2008

Rechtsgebiete:EStG, WPO, StBerG
Schlagworte:Übernahme der Kammerbeiträge für Geschäftsführer von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Steuerberatungsgesellschaften ist Arbeitslohn
Stichwort:Übernahme der Kammerbeiträge für Geschäftsführer von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Steuerberatungsgesellschaften ist Arbeitslohn
Leitsatz:Obwohl die Anerkennung einer Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft voraussetzt, dass die Geschäftsführer Wirtschaftsprüfer bzw. Steuerberater sind, führt die Übernahme der Beiträge zu den Berufskammern durch den Arbeitgeber zu Arbeitslohn. Der Arbeitgeber handelt nicht im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse.
Volltext: BFH - Urteil, VI R 26/06




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