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Übernahme der Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung einer Rechtsanwältin durch den Arbeitgeber ist Arbeitslohn

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, VI R 64/06 vom 26.07.2007

Rechtsgebiete:EStG, BRAO
Schlagworte:Übernahme der Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung einer Rechtsanwältin durch den Arbeitgeber ist Arbeitslohn
Stichwort:Übernahme der Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung einer Rechtsanwältin durch den Arbeitgeber ist Arbeitslohn
Leitsatz:Die Übernahme der Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung einer angestellten Rechtsanwältin durch den Arbeitgeber führt zu Arbeitslohn, weil diese gemäß § 51 BRAO zum Abschluss der Versicherung verpflichtet ist und deshalb ein überwiegend eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers ausscheidet.
Volltext: BFH - Urteil, VI R 64/06




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