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Entscheidungen der Gerichte




VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 6 S 7/09 vom 30.07.2009

Rechtsgebiete:GG, HwO, IFG, LDSG, LVwVfG, EGRL 03/98
Schlagworte:Akteneinsicht, Auskunftsanspruch, Berufsausbildung, Berufsfreiheit, personenbezogene Daten, Gesellenprüfung, allgemeiner Gleichheitssatz, Handwerksrolle, Informationelle Selbstbestimmung, Informationsfreiheit, Handwerkskammer, Lehrlingsrolle, Meisterprüfung, Prüfungserfolg, Übermittlung
Stichwort:Übermittlung
Leitsatz:§ 28 HwO gewährt keinen Anspruch auf Übermittlung von personenbezogenen Daten aus Berufsausbildungsverhältnissen des Handwerks an Dritte.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 6 S 7/09



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 2 A 10492/07.OVG vom 27.08.2007

Rechtsgebiete:VwGO
Schlagworte:Prozessrecht, Frist, Fristversäumnis, Rechtsmittel, Unzulässigkeit, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Prozessbevollmächtigter, Vertreter, Zurechnung, Verschulden, Fahrlässigkeit, Sorgfalt, Obliegenheit, Übersendung, Übermittlung, Übermittlungsweg, Telefax, Fax-Schreiben, E-Mail, elektronischer Rechtsverkehr Sendebericht, Eingangsbestätigung
Stichwort:Übermittlung
Leitsatz:Bei einer Übermittlung von Schriftsätzen im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs gelten für die Beteiligten in verwaltungsgerichtlichen Verfahren die gleichen Sorgfaltsanforderungen wie bei einer Übersendung per Telefax. Für den Nachweis des ordnungsgemäßen Eingangs eines mittels E-Mail übermittelten Schriftsatzes sind deshalb Erhalt und Kontrolle der dem Versender automatisch zugehenden Eingangsbestätigung des Gerichts unabdingbar. Dies gilt insbesondere beim Auftreten technischer Störungen im Bereich der Datenverarbeitungsanlage des Versenders.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 2 A 10492/07.OVG

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 6 A 11743/03.OVG vom 21.01.2004

Rechtsgebiete:VwGO, GewO
Schlagworte:Gewerberecht, Gewerbebetrieb, Gewerbetreibender, Betriebsinhaber, Gewerberegister, Gewerbeanzeige, Gewerbepolizei, Daten, Datenschutz, Gewerbedaten, Gewerbedatenschutz, Datenschutzrecht, personenbezogene Daten, gespeicherte Daten, informationelle Selbstbestimmung, Auskunft, Auskünfte, Auskunftserteilung, Auskunftsanspruch, Weitergabe von Daten, Übermittlung, Übermittlung von Daten, Private, Rechtsanwalt, Betreuer, Journalist, Presse, Information, Informationsanspruch, Wiederholung, Wiederholungsgefahr, Unterlassung, Unterlassungsklage, vorbeugende Unterlassungsklage, Rechtsverletzung, Rechtsschutzbedürfnis, Rechtsschutzinteresse, Interesse, berechtigtes Interesse, rechtliches Interesse, schutzwürdiges Interesse, Rechtsverfolgung, Glaubhaftmachung
Stichwort:Übermittlung
Leitsatz:Wird ein öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch geltend gemacht, der auf ein künftiges Ereignis bezogen ist, muss ein besonderes, d.h. gerade auf die Inanspruchnahme vorbeugenden Rechtsschutzes gerichtetes Rechtsschutzbedürfnis vorliegen (vgl. BVerwGE 82, 76). Eine vorbeugende Unterlassungsklage ist nicht zulässig, wenn zwar Rechtsverletzungen bereits erfolgt, weitere aber nicht zu besorgen sind (im Anschluss an BVerwGE 34, 69 und BVerwGE 64, 298). Stellt eine Körperschaft des öffentlichen Rechts klar, dass sie die maßgeblichen Rechtsvorschriften künftig einhalten wird, kann von einer Wiederholungsgefahr im Allgemeinen nicht ausgegangen werden.

Als Rechtsgrundlage für die Übermittlung von Daten aus der Gewerbeanzeige an einen Journalisten, einen Rechtsanwalt und eine gemäß §§ 1896 ff. BGB zur Betreuerin bestellte Person kommt § 14 Abs. 8 Satz 2 GewO unter den dort normierten Voraussetzungen in Betracht.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 6 A 11743/03.OVG


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