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JuraForum.deUrteileSchlagwörterUÜbermaßverbot 

Übermaßverbot

Entscheidungen der Gerichte

HESSISCHER-VGH – Urteil, 3 A 1584/08 vom 14.07.2009

1. Die Regelung einer Stellplatz- und Ablösesatzung, nach der 100 % der Herstellungskosten sowie der Kosten der mittleren Bodenrichtwerte als Ablösebetrag veranlagt werden, verstößt weder gegen das Übermaßverbot noch gegen das Gleichbehandlungsgebot.

2. Weder die 60 %-Regelung, die auf die Fassung der HBO 1977 zurückgeht und die mit der HBO-Novellierung 1993 aufgehoben wurde, noch die in der Kommentarliteratur bevorzugte 80 %-Regelung der Höhe der Ablösebeträge sind wegen höherrangigen Rechts, insbesondere wegen des Übermaßverbotes, geboten.

BVERWG – Beschluss, BVerwG 9 A 52.07 vom 11.11.2008

1. Die Ermächtigung der Planfeststellungsbehörde, die erforderlichen Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen für einen Eingriff in Natur und Landschaft festzusetzen, beschränkt sich auf den Eingriff, der Gegenstand der Planfeststellung ist. Die Planfeststellungsbehörde ist nicht befugt, im Rahmen eines straßenrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses eine Ersatzmaßnahme zur Deckung eines Kompensationsbedarfs anzuordnen, der (teilweise) durch eine aufgrund eines gemeindlichen Bebauungsplans (§ 17b Abs. 2 Satz 1 FStrG) verwirklichte Straßenbaumaßnahme ausgelöst wird. Das gilt auch dann, wenn die planfestgestellte und die durch Bebauungsplan zugelassene Straße in einem räumlich-funktionalen Zusammenhang und in der Straßenbaulast desselben Hoheitsträgers stehen.

2. Ungeachtet der Frage, ob es auch mit Blick auf die Möglichkeit von Ersatzzahlungen (hier: gemäß § 21 NatSchG LSA) überhaupt zulässig ist, zugunsten einer naturschutzrechtlichen Ersatzmaßnahme die Existenzgefährdung eines landwirtschaftlichen Betriebes in Kauf zu nehmen, erfordert es der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (Übermaßverbot), im Planfeststellungsbeschluss substantiiert darzulegen, dass trotz entsprechender Bemühungen um vorrangig heranzuziehende Flächen der öffentlichen Hand und mangels anderer geeigneter Flächen Privater gerade die Inanspruchnahme der Flächen dieses Betriebes erforderlich und die Hinnahme seiner Existenzgefährdung im Hinblick auf das öffentliche Interesse an einer Kompensation des mit dem Straßenneubau verbundenen Eingriffs in Natur und Landschaft verhältnismäßig ist.

BVERWG – Urteil, BVerwG 7 C 38.07 vom 02.07.2008

1. Eine Auflage, die zur Einstellung des Betriebs einer Kernenergieanlage verpflichtet, muss für den Betreiber deutlich erkennen lassen, wann und unter welchen Voraussetzungen diese Pflicht ausgelöst wird.

2. Wird in einer Auflage unabhängig von der Schwere der Überschreitung und der Bedeutung eines nicht eingehaltenen Kontrollwerts pauschal die sofortige Einstellung des Betriebs einer Kernenergieanlage verfügt, ist dies unverhältnismäßig.

BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 24.07 vom 28.05.2008

1. Die den Anforderungen des verfassungsrechtlichen Gesetzesvorbehalts nicht genügenden und deshalb nichtigen Beihilfevorschriften des Bundes sind auch weiterhin für eine spätestens mit der jetzigen Legislaturperiode endende Übergangszeit anzuwenden.

2. Der Ausschluss der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für potenzsteigernde Mittel auch in Krankheitsfällen ist mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar.

BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 108.07 vom 28.05.2008

1. Die den Anforderungen des verfassungsrechtlichen Gesetzesvorbehalts nicht genügenden und deshalb nichtigen Beihilfevorschriften des Bundes sind auch weiterhin für eine spätestens mit der jetzigen Legislaturperiode endende Übergangszeit anzuwenden.

2. Der Ausschluss der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für potenzsteigernde Mittel auch in Krankheitsfällen ist mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar (wie Urteil vom selben Tag BVerwG 2 C 24.07).

BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 10.07 vom 28.05.2008

1. § 90 Abs. 1 LBG Rheinland-Pfalz stellt keine ausreichende Ermächtigung für den Erlass einer Beihilfenverordnung dar. Die Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz ist jedoch für eine Übergangszeit weiterhin anzuwenden.

2. Der Ausschluss der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für potenzsteigernde Mittel auch in Krankheitsfällen ist mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar (wie Urteil vom selben Tag BVerwG 2 C 24.07).

BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 1.07 vom 28.05.2008

1. § 90 Abs. 1 LBG Rheinland-Pfalz stellt keine ausreichende Ermächtigung für den Erlass einer Beihilfenverordnung dar. Die Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz ist jedoch für eine Übergangszeit weiterhin anzuwenden.

2. Der Ausschluss der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für potenzsteigernde Mittel auch in Krankheitsfällen ist mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar (wie Urteil vom selben Tag BVerwG 2 C 24.07).

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 10 LC 83/04 vom 19.02.2008

Zur Verfassungsmäßigkeit der Zusatzabgabenverordnung vom 12. Januar 2000 (BGBl. I S. 27).

BVERWG – Urteil, BVerwG 1 C 10.07 vom 23.10.2007

Ein Ausnahmefall von der Regelausweisung - und damit die Notwendigkeit einer behördlichen Ermessensentscheidung - liegt bereits dann vor, wenn durch höherrangiges Recht oder Vorschriften der Europäischen Menschenrechtskonvention geschützte Belange des Ausländers eine Einzelfallwürdigung unter Berücksichtigung der Gesamtumstände des Falles gebieten (Fortentwicklung der Rspr).

BVERWG – Urteil, BVerwG 1 C 21.07 vom 04.09.2007

1. "Altausweisungen" von Unionsbürgern und die daran anknüpfenden gesetzlichen Sperrwirkungen bleiben auch nach dem Inkrafttreten des Freizügigkeitsgesetzes/EU am 1. Januar 2005 wirksam.

2. Die Befristung der Sperrwirkungen von Ausweisungen bemisst sich für Unionsbürger nunmehr nach § 7 Abs. 2 Satz 2 FreizügG/EU in sinngemäßer Anwendung.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 2 A 11115/06.OVG vom 15.12.2006

Die erektile Dysfunktion kann eine behandlungsbedürftige Krankheit darstellen. Ein genereller Ausschluss der Gewährung von Beihilfen zu den Aufwendungen in einem solchen Krankheitsfall durch den Verordnungsgeber ist unwirksam.

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 11 LA 196/05 vom 26.09.2006

Die vollständige Abriegelung eines Ortes für mehrere Stunden durch Polizeikräfte kann gegen Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG und den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verstoßen (hier bejaht).

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 12 A 10951/04.OVG vom 08.12.2005

Zur Verhältnismäßigkeit von polizeilichen Personen- und Objektschutzmaßnahmen gegenüber Nichtveranwortlichen (hier: Schutz eines mit dem Tode bedrohten Staatsanwalts).

BVERWG – Urteil, BVerwG 9 A 7.04 vom 26.01.2005

1. Es steht der Eignung einer Kompensationsmaßnahme als naturschutzrechtliche Ersatzmaßnahme nicht entgegen, wenn sie zugleich der Sanierung eines Altstandortes dient.

2. Zukunftsplanungen eines von der enteignungsrechtlichen Vorwirkung einer naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahme Betroffenen dürfen nicht generell als unbeachtlich aus der Abwägung ausgeblendet werden.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 1 C 10100/03.OVG vom 16.10.2003

1. Bereiche, die bauplanungsrechtlich nach § 30 oder § 34 BauGB zu beurteilen sind, können grundsätzlich in eine Verordnung zur Feststellung eines Überschwemmungsgebiets einbezogen werden.

2. Die Regelungen einer Verordnung zur Feststellung eines Über-schwemmungsgebiets bestimmen im Sinne von Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG Inhalt und Schranken des Eigentums.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 10 A 10967/03.OVG vom 12.09.2003

1. Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Zwangsgeldandrohung nach § 74 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AuslG ist maßgeblich auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides abzustellen.

2. Die Behörde geht bei Erlass der Zwangsgeldandrohung von keinem unzutreffenden Sachverhalt aus, wenn sie zwar dieser Maßnahme grundsätzlich alle überhaupt zu Tage getretenen, die Frage nach einer Vermeidbarkeit durch den Beförderungsunternehmer aufwerfenden unerlaubten Beförderungen zugrunde legt, hierbei indessen die Aussagekraft dieser Beförderungen als Einzelfälle bzw. Fallgruppen mit Blick auf deren Gewicht und Vorwerfbarkeit angemessen berücksichtigt.

3. Da nach § 74 AuslG die Einhaltung der Pass- und Visumpflicht in jedem Einzelfall sichergestellt werden soll, kann für den Erlass der Zwangsgeldandrohung auch eine eher geringe Anzahl vorwerfbarer unerlaubter Beförderungen genügen, ohne dass der Beförderungsunternehmer je nach der Größe oder Entwicklung seines Beförderungsaufkommens die Einräumung einer bestimmten Fehlerquote verlangen kann.

OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ss 78/03 vom 20.03.2003

Zur Frage, wann die Verhängung einer (kurzfristigen) Freiheitsstrafe wegen Diebstahls einer (absolut) geringwertigen Sache unangemessen ist.

BVERWG – Urteil, BVerwG 9 A 33.02 vom 19.03.2003

1. Die Verletzung des Beteiligungsrechts eines anerkannten Naturschutzvereins im Planfeststellungsverfahren führt in der Regel dann nicht zum Erfolg der Klage, wenn dem Verein die Vereinsklage mit einer materiellrechtlichen Prüfung des Planfeststellungsbeschlusses eröffnet ist und der Beteiligungsmangel die Entscheidung in der Sache nicht beeinflusst haben kann (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2002 - BVerwG 4 A 15.01 - DVBl 2002, 990 = Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 168, S. 93 f.).

2. Die Klagebefugnis eines anerkannten Naturschutzvereins nach § 61 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BNatSchG 2002 deckt auch Rügen gegen die Tauglichkeit der Verkehrsprognose, sofern diese von Bedeutung für den Planfeststellungsbeschluss in Bezug auf die mit dem Vorhaben verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft ist.

3. Die in den Richtlinien für die Anlage von Straßen vorgegebenen technischen Ausbauparameter sind für die gerichtliche Abwägungskontrolle nicht bindend; da sie jedoch die anerkannten Regeln für die Anlage von Straßen zum Ausdruck bringen, wird eine Straßenplanung, die sich an deren Vorgaben orientiert, insoweit nur unter besonderen Umständen gegen das fachplanerische Abwägungsgebot verstoßen.

4. Gradientenabsenkungen, die zur Verringerung der Dammlage einer Straße führen, können Maßnahmen der naturschutzrechtlichen Vermeidung sein, sofern sie nicht eine Veränderung des beantragten Vorhabens in wesentlichen Punkten zur Folge haben; dann stellen sie sich als nicht von dem Vermeidungsgebot erfasste Alternativplanung dar.

5. Die Verpflichtung, vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen, unterliegt dem Übermaßverbot.

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss 3/03 vom 07.02.2003

Wird mit der formellen Rüge ein Verstoß gegen § 338 Nr. 1 StPO geltend gemacht und zur Begründung vorgetragen, dass der Richter nicht zuständig gewesen sei, weil gegen den Angeklagten nicht unter seinem richtigen Namen verhandelt worden sei, dann gehört zur ausreichenden Begründung der Verfahrensrüge auch Vortrag, aus dem sich ergibt, dass tatsächlich wie behauptet ein anderer Name als der, unter dem der Angeklagte in der Akte geführt wird, der richtige ist.

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss 768/02 vom 18.11.2002

Bei Bagatelldelikten - hier Diebstahl einer Tafel Schokolade im Wert von 50 Cent - verstößt die Verhängung einer Freiheitsstrafe gegen das Übermaßverbot.

OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ws 502/01 vom 06.11.2001

Der Haftbefehl nach § 230 Abs. 2 StPO unterliegt im Hinblick auf das Übermaßverbot zeitlichen Beschränkungen.

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG – Urteil, 4 K 8/00 vom 29.05.2001

1. Von dem Halten von Hunden geht eine abstrakte Gefahr für die öffentliche Sicherheit aus, die grundsätzlich den Erlass einer Verordnung über die öffentliche Sicherheit zur Regelung der Hundehaltung rechtfertigt.

2. Mit welchen Mitteln der Verordnungsgeber diese Gefahr bekämpfen will, hat er nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden, das allerdings durch höherrangiges, insbesondere Verfassungsrecht begrenzt ist.

3. Eine Differenzierung der den Haltern auferlegten Pflichten nach dem jeweils gehaltenen Hund hat den Anforderungen des allgemeinen Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG) in der Weise zu entsprechen, dass sie verhältnismäßig sein muss.

4. Eine Differenzierung nach Hunderassen oder rassespezifischen Merkmalen orientiert sich nicht an einem zulässigen Kriterium, weil sich nach den vorliegenden fachwissenschaftlichen Erkenntnissen die Gefährlichkeit eines Hundes nicht anhand seiner Rasse bestimmen lässt und die Rasse daher als Anknüpfungspunkt für eine auch nur abstrakte Gefahr ungeeignet ist.

5. Danach verstößt eine Anknüpfung an Rassen auch gegen die die Ermessensausübung im Einzelnen bestimmende Vorschrift des § 73 Abs. 2 und 3 LVwG.

6. Eine Regelung in einer Verordnung, die Maßnahmen aufgrund allgemeiner Merkmale wie etwa Größe oder Gewicht eines Hundes zulässt, ohne im einzelnen Fall dem Halter den Nachweis der Ungefährlichkeit zu ermöglichen, verstößt gegen das Übermaßverbot.

7. Die Anordnung der entschädigungslosen Einziehung oder Tötung eines gefährlichen Hundes verstößt nicht gegen Art. 14 GG.

OLG-HAMM – Beschluss, 5 Ss OWi 1225/00 vom 08.04.2001

Leitsatz

Eine Regelung, wonach ohne Rücksicht auf Art und Größe der Hunderassen für das gesamte Gemeindegebiet ohne zeitliche Ausnahme ein genereller Leinenzwang besteht, ist unverhältnismäßig und damit, als Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Übermaßverbot, unzulässig.

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 10 S 1375/99 vom 28.11.2000

1. Die Wahrnehmung des Betretungsrechts der Abfallrechtsbehörde nach § 40 Abs. 2 Satz 2 KrW-/AbfG ist als schlichtes Verwaltungshandeln (Realakt) und nicht als Verwaltungsakt anzusehen.

2. Zur Frage, unter welchen rechtlichen Voraussetzungen die Abfallrechtsbehörde das Betretungsrecht nach § 40 Abs. 2 Satz 2 KrW-/AbfG ausüben darf.

OLG-BRAUNSCHWEIG – Beschluss, 2 W 244/08 vom 20.06.2008


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