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Überleitungsvorschrift

Entscheidungen der Gerichte




VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 2 S 290/07 vom 26.04.2007

Rechtsgebiete:RGebStV, EGBGB
Schlagworte:Rundfunkgebühr, Verjährung, Überleitungsvorschrift, Einwand der unzulässigen Rechtsausübung
Stichwort:Überleitungsvorschrift
Leitsatz:1. Da das Gesetz zum Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag die Verjährungsfrist ohne Überleitungsvorschrift verändert hat, sind für Rundfunkgebühren, die bis zum Inkrafttreten der Neuregelung am 1. April 2005 entstanden und noch nicht verjährt waren, die Überleitungsvorschriften zum Verjährungsrecht des EGBGB als Ausdruck eines allgemeinen Rechtsgedankens entsprechend anzuwenden.

2. Der Senat hält - im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - für den Zeitraum vor Inkrafttreten der Neuregelung der Verjährungsvorschrift nach § 4 Abs. 4 RGebStV 2005 am 1. April 2005 an seiner Auffassung fest, dass sich, wer ohne Anzeige nach § 3 Abs. 1 RGebStV ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithält, grundsätzlich nicht auf die Einrede der Verjährung berufen kann (im Anschluss an Senatsurteil vom 14.4.2005 - 2 S 964/03 -).
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 2 S 290/07



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 7 A 11318/06.OVG vom 08.02.2007

Rechtsgebiete:2004/38/EG, AufenthG, FreizügG/EU, VwVfG
Schlagworte:2004/38/EG, Abschiebungsandrohung, Aufenthaltsgesetz, Ausländer, Ausländergesetz, Ausländerrecht, Ausreisepflicht, Außerkrafttreten, Ausweisung, Befristung, Bestandskraft, Einreise, Einreisesperre, Einreiseverbot, Europäische Union, Feststellung, Freizügigkeit, Freizügigkeitsgesetz, Freizügigkeitsrichtlinie, Gesetz, Gesetzesänderung, Inkrafttreten, Rechtsänderung, Rechtskraft, Rechtslage, Sachlage, Übergangsnorm, Übergangsvorschrift, Überleitung, Überleitungsnorm, Überleitungsvorschrift, Unionsbürgerschaft, Unionsbürger, Unwirksamkeit, Verlust, Verlustfeststellung, Wiederaufgreifen, Wiedereinreise, Wirksamkeit, Zuwanderungsgesetz
Stichwort:Überleitungsvorschrift
Leitsatz:Ausweisungen von Unionsbürgern, die vor dem 1. Januar 2005 bestandskräftig geworden sind, bleiben auch nach dem Inkrafttreten des Freizügigkeitsgesetzes/EU wirksam.

Bei einem Antrag auf Wiederaufgreifen des Verfahrens nach § 51 VwVfG sind nur die von dem Antragsteller geltend gemachten Gründe zu prüfen.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 7 A 11318/06.OVG

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 1 C 10244/06.OVG vom 18.10.2006

Rechtsgebiete:BauGB
Schlagworte:Bebauungsplan, Normenkontrolle, Europarechtsanpassungsgesetz Bau, EAG Bau, Überleitung, Überleitungsvorschrift, Umweltprüfung, Verfahrensmangel, Verfahrensverstoß, Einleitung, Verfahrenseinleitung, förmliche Verfahrenseinleitung, Aufstellungsbeschluss, Planaufstellungsbeschluss, Bekanntmachung, ortsübliche Bekanntmachung, landespflegerischer Planungsbeitrag, Ablagerung, Altablagerung
Stichwort:Überleitungsvorschrift
Leitsatz:1. In einem Bebauungsplanaufstellungsbeschluss, der nicht ortsüblich bekannt gemacht worden ist, kann keine förmliche Verfahrenseinleitung im Sinne von § 244 Abs. 1 BauGB liegen.

2. Die im Fehlen eines Umweltberichts liegende Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften des BauGB wird nicht schon deshalb unbeachtlich, weil zu dem Bebauungsplan ein landespflegerischer Planungsbeitrag gemäß § 17 LPflG erstellt worden ist. Anders kann es sich nur dann verhalten, wenn bei der Erarbeitung desselben die gesetzlichen Vorgaben für den Umweltbericht zur Gänze eingehalten worden sind, so dass der Sache nach von einem Umweltbericht gesprochen werden kann.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 1 C 10244/06.OVG

BVERWG – Beschluss, BVerwG 4 B 75.05 vom 08.03.2006

Rechtsgebiete:BauGB, ROG
Schlagworte:Flächennutzungsplan, Fristverlängerung, wichtige Gründe, Gesetzesänderung, Überleitungsvorschrift, Änderungsgesetz, Ziel der Raumordnung, Anpassung, Planungshoheit, kommunale Selbstverwaltung, Hersteller-Direktverkaufszentrum, Designer-Outlet-Center, Einzelhandelsbetrieb, Zielabweichung, Landesplanung, Standortplanung, zentralörtliche Gliederung, Abwägungsgebot, Vertrauensschutz
Stichwort:Überleitungsvorschrift
Leitsatz:1. Wenn über den Antrag auf Genehmigung des Flächennutzungsplans wegen des besonderen Umfangs oder der besonderen Komplexität der durch den Plan aufgeworfenen Fragen nicht innerhalb der Regelfrist von drei Monaten entschieden werden kann, liegt ein wichtiger Grund im Sinne des § 6 Abs. 4 Satz 2 BauGB für eine Fristverlängerung vor.

2. Die höhere Verwaltungsbehörde darf einen Flächennutzungsplan, der einem während des Genehmigungs- oder des sich anschließenden gerichtlichen Verfahrens in Kraft getretenen Ziel der Raumordnung widerspricht, nicht genehmigen. Daher darf sie hierzu auch nicht verpflichtet werden.

3. Gehen die städtebaulichen Auswirkungen von Hersteller-Direktverkaufszentren insbesondere wegen der Größe dieser Betriebe, der Zentrenrelevanz ihres Kernsortiments und der Reichweite ihres Einzugsbereichs über die Auswirkungen der üblichen Formen des großflächigen Einzelhandels hinaus, kann es gerechtfertigt sein, sie landesplanerisch einer im Vergleich zum sonstigen großflächigen Einzelhandel strengeren Sonderregelung zu unterwerfen und nur in Oberzentren an städtebaulich integrierten Standorten zuzulassen.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 4 B 75.05


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