Durch eine bei einem Teilungskauf auf Antrag des Käufers erteilte Teilungsgenehmigung oder durch ein entsprechendes Negativattest können Rechte des Verkäufers nicht verletzt werden.
Eine in einem Widerspruchsverfahren ergangene Abhilfeentscheidung (hier: Aufhebung eines Negativattests nach § 23 Abs. 2 BauGB 1976) kann mit einer Rücknahmeentscheidung nicht gleichgesetzt werden. Im Regelfall kann eine solche Abhilfeentscheidung auch nicht in eine Rücknahme umgedeutet werden.
Urteil des 4. Senats vom 1. Juli 1999 - BVerwG 4 C 23.97 -
I. VG München vom 20.03.1966 - Az.: VG M 23 K 94.4965 -
II. VGH München vom 29.04.1997 - Az.: VGH 27 B 96.3884 -
Ein durch Rechtsverordnung der Landesregierung unter Geltung des Städtebauförderungsgesetzes (StBauFG) förmlich festgelegter städtebaulicher Entwicklungsbereich konnte, solange die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme noch nicht abgeschlossen war, gemäß § 245 Abs. 9 BauGB 1986 (jetzt: § 235 Abs. 1 Satz 2 BauGB 1998) nach Maßgabe der §§ 53 und 1 StBauFG durch Änderungsverordnung erweitert werden.
Beschluß des 4. Senats vom 19. April 1999 - BVerwG 4 BN 10.99
I. VGH Kassel vom 27.11.1998 - Az.: VGH 4 N 2152/94 -