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Überlassungspflicht

Entscheidungen der Gerichte




SAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 4 B 193/08 vom 27.06.2008

Rechtsgebiete:KrW-/AbfG
Schlagworte:gewerbliche Sammlung, Überlassungspflicht, Altpapier, öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger, Abfallgebühr
Stichwort:Überlassungspflicht
Leitsatz:1. Zu den öffentlichen Interessen i. S. v. § 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 KrW-/AbfG, die einer gewerblichen Abfallsammlung entgegenstehen können, gehören nur solche Interessen, die auf die Verfolgung der Zielvorgaben und Zwecke des Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetzes gerichtet sind (wie VGH BW, Beschl. v. 11.2.2008 - 10 S 2422/07 -, juris).

2. Zur Zulässigkeit einer gewerblichen Altpapiersammlung.
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 4 B 193/08



BVERWG – Urteil, BVerwG 7 C 42.07 vom 13.12.2007

Rechtsgebiete:KrW-/AbfG
Schlagworte:Haushaltsabfall, Abfallerzeuger, Abfallbesitzer, Restabfallbehälter, Sortieren, Bereitstellen, Einsammeln, Überlassen, Behandeln, Anfall, Entledigung, Überlassungspflicht, Entsorgungspflicht, Inbesitznahme
Stichwort:Überlassungspflicht
Leitsatz:Haushaltsabfälle werden dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger regelmäßig nicht bereits mit ihrem Einwurf in den auf einem Privatgrundstück bereitgestellten Restabfallbehälter, sondern erst mit dessen Abholung zur Entleerung in das Sammelfahrzeug überlassen.

Der Abfallbesitzer ist bei Beachtung des Gebots der gemeinwohlverträglichen Entsorgung befugt, vor der Überlassung von Haushaltsabfällen an den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger werthaltige Abfälle aus dem Restabfallbehälter zu entnehmen, um sie der ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 7 C 42.07

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG – Urteil, 2 KN 1/06 vom 14.06.2006

Rechtsgebiete:KrO SH, KrW-/AbfG
Schlagworte:Abfallentsorgung, Entsorgungspflicht, Pflichtenübertragung, Satzungskompetenz, Überlassungspflicht
Stichwort:Überlassungspflicht
Leitsatz:Sofern die Pflichten zur Entsorgung von Abfällen auf einen Dritten übertragen worden sind und der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger von seiner Entsorgungspflicht befreit ist, fehlt diesem die Satzungskompetenz hinsichtlich der Überlassungspflichten.
Volltext: SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG - Urteil, 2 KN 1/06

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG – Urteil, 2 KN 6/05 vom 14.06.2006

Rechtsgebiete:GG, KrW-/AbfG, LAbfWG SH, VwGO
Schlagworte:Abfallrecht, Anzeigepflicht, Benutzungsverhältnis, Duldungspflicht, Einrichtung, Entsorgungspflicht, Formenwahlfreiheit, Organisationsermessen, Privatisierung, Überlassungspflicht, Wohnung, Abfallentsorgung
Stichwort:Überlassungspflicht
Leitsatz:1. Zur Antragsbefugnis und zum Umfang der gerichtlichen Prüfung im Normenkontrollverfahren nach § 47 VwGO.

2. Es ist zulässig, das Benutzungsverhältnis der öffentlichen Einrichtung Abfallentsorgung privatrechtlich zu gestalten und sich zur Durchführung der Aufgabe eines Dritten zu bedienen.

3. Die Überlassungspflicht ist durch Bundesrecht den Erzeugern oder Besitzern von Abfällen aus privaten Haushaltungen auferlegt; eine kommunale Satzung kann diese Verpflichtung nicht auf Grundstückseigentümer ausdehnen.

4. Grundstückseigentümer, die nicht zugleich Erzeuger oder Besitzer von Abfällen sind, haben Handlungen zur Durchführung der Abfallentsorgung zu dulden, sind aber - jedenfalls bei privatrechtlich gestaltetem Benutzungsverhältnis - nicht verpflichtet, das Benutzungsverhältnis betreffende Umstände zu melden.

5. Die Festlegung eines Restabfallbehälervolumens von mindestens 10 l pro Person und Woche ist nicht zu beanstanden.
Volltext: SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG - Urteil, 2 KN 6/05


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