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Überlassung von Strom als unselbständige Nebenleistung zur steuerfreien langfristigen Vermietung von Stellflächen an Dauercamper

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, V R 91/07 vom 15.01.2009

Rechtsgebiete:UStG 1999, UStR, Richtlinie 77/388/EWG
Schlagworte:Überlassung von Strom als unselbständige Nebenleistung zur steuerfreien langfristigen Vermietung von Stellflächen an Dauercamper - Annahme einer einheitlichen Leistung
Stichwort:Überlassung von Strom als unselbständige Nebenleistung zur steuerfreien langfristigen Vermietung von Stellflächen an Dauercamper
Leitsatz:Die nach § 4 Nr. 12 UStG 1999 steuerfreie langfristige Vermietung von Campingflächen erstreckt sich auch auf die Lieferung von Strom (Abweichung von Abschn. 78 Abs. 3 Satz 7 i.V.m. Abschn. 76 Abs. 6 Satz 1 UStR).
Volltext: BFH - Urteil, V R 91/07




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