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Überlassung von Golfanlagen eines gemeinnützigen Golf-Clubs an seine Mitglieder

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, V R 69/06 vom 11.10.2007

Rechtsgebiete:UStG 1999, Richtlinie 77/388/EWG
Schlagworte:Überlassung von Golfanlagen eines gemeinnützigen Golf-Clubs an seine Mitglieder - Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühren eines Sportvereins als umsatzsteuerliches Entgelt - Revisionsbegründung bedingt keinen förmlichen Antrag
Stichwort:Überlassung von Golfanlagen eines gemeinnützigen Golf-Clubs an seine Mitglieder
Leitsatz:1. Ein Golf-Club, der seinen Mitgliedern die vereinseigenen Golfanlagen zur Nutzung überlässt, führt damit keine "sportliche Veranstaltung" i.S. von § 4 Nr. 22 Buchst. b UStG 1999 durch.

2. Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühren können Entgelt für die Leistungen eines Sportvereins an seine Mitglieder sein.
Volltext: BFH - Urteil, V R 69/06




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