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Überlassung von Flugzeugen durch einen Luftsportverein an seine Mitglieder

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, V R 27/04 vom 09.08.2007

Rechtsgebiete:UStG 1991/1993, Richtlinie 77/388/EWG
Schlagworte:Überlassung von Flugzeugen durch einen Luftsportverein an seine Mitglieder - Mitgliedsbeiträge eines Sportvereins als umsatzsteuerliches Entgelt
Stichwort:Überlassung von Flugzeugen durch einen Luftsportverein an seine Mitglieder
Leitsatz:1. Ein Luftsportverein, der seinen Mitgliedern vereinseigene Flugzeuge zur Nutzung überlässt, führt damit keine "sportliche Veranstaltung" i.S. von § 4 Nr. 22 Buchst. b UStG 1991/1993 durch.

2. Dass ein Luftsportverein seinen Mitgliedern die Nutzung von Einrichtungen auf dem Flughafengelände ermöglicht, hat keinen unmittelbaren Einfluss auf die von den Mitgliedern durchgeführten Sportflüge und ist insofern nicht Teil einer organisatorischen Maßnahme des Vereins (Einschränkung der Rechtsprechung).

3. Mitgliedsbeiträge können Entgelt für die Leistungen eines Sportvereins an seine Mitglieder sein.
Volltext: BFH - Urteil, V R 27/04




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