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Überlassung eines Generalschlüssels an einen Hausmeister

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 15 W 203/02 vom 28.10.2003

Rechtsgebiete:WEG
Schlagworte:Zuziehung eines Rechtsanwalts zur Eigentümerversammlung, Überlassung eines Generalschlüssels an einen Hausmeister
Stichwort:Überlassung eines Generalschlüssels an einen Hausmeister
Leitsatz:1) Ein Beschluß der Eigentümerversammlung, durch den der Verwalter ohne inhaltliche Vorgaben ermächtigt wird, in Absprache mit dem Beiratsvorsitzenden für die Rechtsberatung der Wohnungseigentümergemeinschaft in der Eigentümerversammlung einen Rechtsanwalt zu beauftragen, entspricht auch in einer zerstrittenen Eigentümergemeinschaft nicht ordnungsgemäßer Verwaltung.

2) Zu den Voraussetzungen, unter denen im Rahmen ordnungsgemäßer Verwaltung ein Generalschlüssel, der auch den Zugang zum Sondereigentum eröffnet, an einen Hausmeister überlassen werden darf.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 15 W 203/02




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