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Überlassung des Eigenjagdrechts zum Einzelabschuss

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BFH – Urteil, XI R 8/08 vom 13.08.2008

Rechtsgebiete:UStG 1993, Richtlinie 77/388/EWG
Schlagworte:Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG - Überlassung des Eigenjagdrechts zum Einzelabschuss - Veranstaltung von Treibjagden - Keine Bindung an nationale einkommensteuerrechtliche Beurteilung der landwirtschaftlichen Dienstleistungen
Stichwort:Überlassung des Eigenjagdrechts zum Einzelabschuss
Leitsatz:Ein Land- und Forstwirt, der aus seinem Eigenjagdrecht heraus Dritten gegen Entgelt die Teilnahme an Treibjagden gestattet oder sonst die Möglichkeit des Einzelabschusses von Wildtieren einräumt, erbringt insoweit keine land- und forstwirtschaftlichen Dienstleistungen i.S. von Art. 25 Abs. 2 5. Gedankenstrich i.V.m. Anhang B der Richtlinie 77/388/EWG und damit keine Dienstleistungen, die der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG unterfallen.
Volltext: BFH - Urteil, XI R 8/08




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