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Überlandlinienverkehr

Entscheidungen der Gerichte




VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 3 S 345/04 vom 24.03.2005

Rechtsgebiete:PBefG, PBefAusglV
Schlagworte:Ausgleichszahlung, Ausbildungsverkehr, Kostensatz Linienverkehr, Nachbarortslinienverkehr, Überlandlinienverkehr
Stichwort:Überlandlinienverkehr
Leitsatz:1. Eine Aufspaltung des genehmigten Linienverkehrs in Abschnitte und die Einstufung eines dieser Abschnitte als Nachbarortslinienverkehr ist mit Rücksicht auf den in § 42 Satz 1 PBefG bestimmten Begriff des Linienverkehrs nicht zulässig.

2. Für die Beurteilung, ob Orts- und Nachbarortslinienverkehr oder aber Überlandlinienverkehr betrieben wird, kommt es auf eine "Gesamtschau" der Linie zwischen den Ausgangs- und Endpunkten an (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 25.2.1993 - 14 S 1279/92 -, DÖV 1993, 827), bei der eine Teilstrecke, die nicht mit einer entsprechenden Fahrtenhäufigkeit bedient wird, unter Umständen außer Betracht bleiben kann.

3. Im Rahmen dieser Gesamtschau können Fahrtenhäufigkeit und Lücken in der Fahrtenfolge ebenso eine Rolle spielen wie Besiedlungsdichte, Bebauungsart, Wirtschaftsstruktur und Verkehrsdichte, Kundeneinzugsbereich, Pendlerbewegung und Schülerströme sowie die durchschnittliche Reisegeschwindigkeit und die mittlere Reiselänge.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 3 S 345/04



BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 52.01 vom 18.07.2002

Rechtsgebiete:PBefAusglV, PBefG
Schlagworte:Ausbildungsverkehr, im - geleistete Personen-Kilometer, Personen-Kilometer, im Ausbildungsverkehr geleistete -, Reiseweite, durchschnittliche mittlere -, mittlere Reiseweite, durchschnittliche -, Strecken-Tarif, genehmigter -, genehmigter Strecken-Tarif, Zonentarif, "Aufsammelverkehr" im Ausbildungsverkehr, Umwegfahrten im Ausbildungsverkehr, Straßenentfernung, Linienführung, genehmigte -, genehmigte Linienführung, Nachweis der Abweichung von der mittleren Reiseweite, Abweichung, Nachweis der - von der mittleren Reiseweite, Überlandlinienverkehr, Ortslinienverkehr, Kosten-Unterdeckung.
Stichwort:Überlandlinienverkehr
Leitsatz:Bei der Ermittlung der im Ausbildungsverkehr geleisteten Personen-Kilometer (§ 45 a Abs. 2 Satz 1 PBefG) sind im Rahmen der "mittleren Reiseweite" (§ 3 Abs. 5 PBefAusglV) grundsätzlich die tatsächlichen Transportleistungen zu berücksichtigen, die Auszubildenden auf der Grundlage der genehmigten Linienführung erbracht werden, auch wenn die gefahrenen Strecken für den einzelnen Fahrgast die günstigste Straßenentfernung übersteigen.

Die tatsächlichen Beförderungsstrecken bleiben außer Betracht, wenn genehmigte Streckentarife (§ 39 PBefG) vorliegen, die für das Entgelt eine geringere Streckenleistung zugrunde legen.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 52.01


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