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Übergangsregelung zur Kürzung des Freibetrages bei Ehegatten

Entscheidungen der Gerichte




BSG – Urteil, B 11a AL 59/06 R vom 28.11.2007

Rechtsgebiete:SGB III, AlhiV, GG
Schlagworte:Arbeitslosenhilfeanspruch - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Übergangsregelung zur Kürzung des Freibetrages bei Ehegatten - Personenbezogenheit - Verfassungsmäßigkeit
Stichwort:Übergangsregelung zur Kürzung des Freibetrages bei Ehegatten
Leitsatz:Der übergangsweise weitergeltende Vermögensfreibetrag in Höhe von 520 Euro je Lebensjahr ist nur Personen zuzuerkennen, die in ihrer Person die Voraussetzungen des § 4 Abs 2 S 2 AlhiV 2002 erfüllen.
Volltext: BSG - Urteil, B 11a AL 59/06 R




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