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JuraForum.deUrteileSchlagwörterUÜbergangsregelung für die Approbation als - 

Übergangsregelung für die Approbation als -

Entscheidungen der Gerichte

BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 11.04 vom 09.12.2004

Die Approbation als Psychologischer Psychotherapeut kann im Rahmen der Übergangsregelung des § 12 Abs. 3 des Psychotherapeutengesetzes Bewerbern, die bisher aufgrund einer Heilpraktikererlaubnis psychotherapeutisch tätig waren, nur erteilt werden, wenn sie ein Studium der Psychologie an einer Universität oder einer gleichstehenden Hochschule abgeschlossen haben.

BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 44.01 vom 28.11.2002

Eine psychotherapeutische Vortätigkeit kann im Rahmen der Übergangsregelung des Psychotherapeutengesetzes für die Approbation als Psychologischer Psychotherapeut nicht berücksichtigt werden, wenn sie ohne die erforderliche Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz ausgeübt wurde.

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