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BAG – Urteil, 3 AZR 317/07 vom 28.10.2008

Rechtsgebiete:BetrAVG, BGB
Schlagworte:Abgrenzung Betriebsrenten, Übergangsgelder
Stichwort:Übergangsgelder
Leitsatz:Wird das "Pensionsalter" von der Vollendung des 65. Lebensjahres auf die Vollendung des 60. Lebensjahres herabgesetzt und werden zum Ausgleich für die frühere Beendigung des Arbeitsverhältnisses "Übergangsbezüge" ab Eintritt in den Ruhestand bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres gezahlt, so handelt es sich bei dieser Leistung um eine zeitlich befristete betriebliche Altersversorgung. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Vertragspartner die Altersgrenze von 60 Jahren bei einer typisierenden Betrachtung für sachgerecht halten durften.
Volltext: BAG - Urteil, 3 AZR 317/07




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