Wird ein Angestellter des öffentlichen Dienstes im Anschluß an das Angestelltenverhältnis als Beamter auf Widerruf in den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Schulen übernommen, so tritt er in ein neues mit Einkommen verbundenes Beschäftigungsverhältnis, das nach § 62 Abs. 2 Buchst. f BAT den Anspruch auf Übergangsgeld (§ 62 Abs. 1 BAT) ausschließt.
Aktenzeichen: 6 AZR 195/98
Bundesarbeitsgericht 6. Senat
Urteil vom 9. Dezember 1999
- 6 AZR 195/98 -
I. Arbeitsgericht Dortmund
Urteil vom 21. August 1996
- 7 Ca 6307/95 -
II. Landesarbeitsgericht Hamm
Urteil vom 12. September 1997
- 5 Sa 98/97 -