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Übergang zur Vergütung nach dem Berufsvormündervergütungsgesetz

Entscheidungen der Gerichte




OLG-SCHLESWIG – Beschluss, 2 W 215/02 vom 03.04.2003

Rechtsgebiete:BVormVG
Schlagworte:Übergang zur Vergütung nach dem Berufsvormündervergütungsgesetz
Stichwort:Übergang zur Vergütung nach dem Berufsvormündervergütungsgesetz
Leitsatz:1.
Gesetze und Verordnungen, die bereits vorhandene Ausbildungsgänge zur Betreuungsqualifikation und darin abgelegte Prüfungen anerkennen, entfalten keine Rückwirkung (zu § 2 BVormVG).

2.
Vereinsbetreuer müssen zwei Jahre vor Inkrafttreten des BvormVG für den vergütungsberechtigten Verein tätig gewesen sein, um nach dem BvormVG vergütet zu werden (zu § 1 Abs. 3 BVormVG).
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, 2 W 215/02




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