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JuraForum.deUrteileSchlagwörterUÜbergang von Versorgungsverbindlichkeiten bei einer Spaltung zur Aufnahme (§ 168 UmwG) 

Übergang von Versorgungsverbindlichkeiten bei einer Spaltung zur Aufnahme (§ 168 UmwG)

Entscheidungen der Gerichte

BAG – Beschluss, 3 AZR 499/03 (A) vom 22.02.2005

Der Übergang einer Versorgungsverbindlichkeit durch Spaltungsplan im Rahmen einer Umwandlung ist nicht von einer Zustimmung des Versorgungsberechtigten und/oder dees Pensions-Sicherungs-Verein abhängig. Er wird auch nicht durch einen ausdrücklichen Widerspruch des Berechtigten verhindert. Das gilt auch im Falle der Privatisierung kommunaler Einrichtungen.

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