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JuraForum.deUrteileSchlagwörterUÜbergang der Zuständigkeit auf das nunmehr mit der Sache befasste Gericht 

Übergang der Zuständigkeit auf das nunmehr mit der Sache befasste Gericht

Entscheidungen der Gerichte

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ws 316/01 vom 02.01.2002

Mit der Anklageerhebung geht die Zuständigkeit für die untersuchungshaftbezogenen Entscheidungen gemäß § 126 Abs. 2 Satz 1 StPO auf das Gericht über, das nunmehr mit der Sache befasst ist.

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