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Übergabevertrag

Entscheidungen der Gerichte




OLG-CELLE – Beschluss, 7 W 109/07 (L) vom 16.06.2008

Rechtsgebiete:HöfeO
Schlagworte:Erbfallfiktion, Übergabevertrag
Stichwort:Übergabevertrag
Leitsatz:§ 17 II HöfeO findet zugunsten des Ehegatten des Übergebers auch bei Übergabe an einen Abkömmling keine entsprechende Anwendung, so dass der Ehegatte Ergänzungsabfindungsansprüche nach § 13 HöfeO bis zum tatsächlichen Erbfall (Tod des Übergebers) zurückstellen muss. Das ändert aber nichts daran, dass bei der Ermittlung der auf weichende Abkömmlinge entfallenden Erbquote im Rahmen von Ergänzungsabfindungsansprüchen gegen den Übernehmer aus §§ 13, 17 II HöfeO der Erbanteil des Ehegatten rechnerisch zu berücksichtigen ist.
Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 7 W 109/07 (L)



OLG-FRANKFURT – Urteil, 4 U 214/04 vom 29.06.2005

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Steuerberater, Kaufvertrag, Rückabwicklung, Praxis, Praxisübergabevertrag, Übergabevertrag
Stichwort:Übergabevertrag
Leitsatz:Zu den wechselseitigen Ansprüchen der Vertragsparteien im Zusammenhang mit der Rückabwicklung eines nichtigen Kaufvertrags über eine Steuerberaterpraxis.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 4 U 214/04

OLG-CELLE – Beschluss, 7 W 85/04 (L) vom 21.02.2005

Rechtsgebiete:HöfeO
Schlagworte:Landwirtschaftsrecht, HöfeO., Übergabevertrag
Stichwort:Übergabevertrag
Leitsatz:1. Klauseln in Hofübergabeverträgen, die die Belastung und/oder auch nur teilweise Veräußerung des Hofes von der Zustimmung des Übergebers abhängig machen und den Übernehmer für den Fall der Zuwiderhandlung zur Rückübertragung verpflichten, sind geeignet, den Übernehmer übermäßig in seiner unternehmerischen Freiheit einzuengen, und führen grds. zur Versagung der landwirtschaftsgerichtlichen Genehmigung aus grundstücksverkehrsrechtlichen und aus höferechtlichen Gesichtspunkten.

2. In einem anderen Grundbuch eingetragene und einem anderen Ort belegene Flächen, die von der Hofstelle aus mitbewirtschaftet werden, sind auch dann Hofesbestandteile gemäß § 2 a HöfeO, wenn für sie kein Hofzugehörigkeitsvermerk eingetragen ist.

Werden solche Flächen in einer Größenordnung von 10 ha bei der Übergabe einer insgesamt nur 40 ha großen Hofstelle (Nebenerwerbsbetrieb) zurückgehalten neben einem weiteren 2 ha großen Flurstück und einem Forstinteressentenanteil, liegt keine geschlossene Übergabe einer leistungsfähigen Betriebseinheit vor, so dass die landwirtschaftsgerichtliche Genehmigung zu versagen wäre.
Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 7 W 85/04 (L)


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