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Übergabeverfügung

Entscheidungen der Gerichte




SAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 2 B 353/08 vom 25.05.2009

Rechtsgebiete:SächsPÜG
Schlagworte:Übergabeverfügung, vorläufiger Rechtsschutz, Zweitwohnsitz
Stichwort:Übergabeverfügung
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 2 B 353/08



SAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 2 B 148/09 vom 10.03.2009

Rechtsgebiete:SächsPÜG, GG, VwGO
Schlagworte:sächsisches Personalübergangsgesetz, Übergang eines Arbeitsverhältnisses, Übergabeverfügung, Verfassungsmäßigkeit
Stichwort:Übergabeverfügung
Leitsatz:Zur Verfassungsmäßigkeit der Regelgungen zum Übergang von Arbeitsverhältnissen nach dem SächsPÜG.
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 2 B 148/09

SAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 2 B 303/08 vom 24.11.2008

Rechtsgebiete:SächsPÜG, GG, VwGO
Schlagworte:Sächsisches Personalübergangsgesetz, Übergang eines Arbeitsverhältnisses, Übergabeverfügung, Verfassungsmäßigkeit, Gebiets- und Funktionalreform, Folgenabwägung, Schwerbehinderter Ehemann, Unzumutbare Härte
Stichwort:Übergabeverfügung
Leitsatz:1. Zur Verfassungsmäßigkeit der Regelungen zum Übergang von Arbeitsverhältnissen nach dem SächsPÜG.

2. Im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes kann die Rechtmäßigkeit des gemäß § 3 SächsPÜG vorgeschalteten Auswahl- und Verteilungsverfahrens im konkreten Fall nicht ab-schließend überprüft werden.

3. Zur Folgenabwägung bei schwerkranken betreuungsbedürftigen Ehemann.
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 2 B 303/08

SAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 2 B 340/08 vom 10.11.2008

Rechtsgebiete:SächsPÜG, GG, VwGO
Schlagworte:Sächsisches Personalübergangsgesetz, Übergang eines Arbeitsverhältnisses, Übergabeverfügung, Verfassungsmäßigkeit, Gebiets- und Funktionalreform, Folgenabwägung
Stichwort:Übergabeverfügung
Leitsatz:1. Zur Verfassungsmäßigkeit der Regelungen zum Übergang von Arbeitsverhältnissen nach dem SächsPÜG.

2. Im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes kann die Rechtmäßigkeit des gemäß § 3 SächsPÜG vorgeschalteten Auswahl- und Verteilungsverfahrens im konkreten Fall nicht abschließend überprüft werden.

3. Im Rahmen der Folgenabwägung ist das öffentliche Interesse an einem zügigen Personalübergang gegen die individuellen Belange der Bediensteten abzuwägen.
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 2 B 340/08


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