1. Zur Verfassungsmäßigkeit der Regelungen zum Übergang von Arbeitsverhältnissen nach dem SächsPÜG.
2. Im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes kann die Rechtmäßigkeit des gemäß § 3 SächsPÜG vorgeschalteten Auswahl- und Verteilungsverfahrens im konkreten Fall nicht ab-schließend überprüft werden.
3. Zur Folgenabwägung bei schwerkranken betreuungsbedürftigen Ehemann.
1. Zur Verfassungsmäßigkeit der Regelungen zum Übergang von Arbeitsverhältnissen nach dem SächsPÜG.
2. Im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes kann die Rechtmäßigkeit des gemäß § 3 SächsPÜG vorgeschalteten Auswahl- und Verteilungsverfahrens im konkreten Fall nicht abschließend überprüft werden.
3. Im Rahmen der Folgenabwägung ist das öffentliche Interesse an einem zügigen Personalübergang gegen die individuellen Belange der Bediensteten abzuwägen.
Zur Umdeutung eines Antrags, im Wege einstweiligen Rechtsschutzes den Landkreis X als neuen Arbeitgeber festzulegen, in einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gegen die Übergabeverfügung bzgl. Landkreis Y.