JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > à > Übergabeverfügung
| Rechtsgebiete: | SächsPÜG |
| Schlagworte: | Übergabeverfügung, vorläufiger Rechtsschutz, Zweitwohnsitz |
| Stichwort: | Übergabeverfügung |
| Leitsatz: | Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz. |
| Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 2 B 353/08 | |
| Rechtsgebiete: | SächsPÜG, GG, VwGO |
| Schlagworte: | sächsisches Personalübergangsgesetz, Übergang eines Arbeitsverhältnisses, Übergabeverfügung, Verfassungsmäßigkeit |
| Stichwort: | Übergabeverfügung |
| Leitsatz: | Zur Verfassungsmäßigkeit der Regelgungen zum Übergang von Arbeitsverhältnissen nach dem SächsPÜG. |
| Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 2 B 148/09 | |
| Rechtsgebiete: | SächsPÜG, GG, VwGO |
| Schlagworte: | Sächsisches Personalübergangsgesetz, Übergang eines Arbeitsverhältnisses, Übergabeverfügung, Verfassungsmäßigkeit, Gebiets- und Funktionalreform, Folgenabwägung, Schwerbehinderter Ehemann, Unzumutbare Härte |
| Stichwort: | Übergabeverfügung |
| Leitsatz: | 1. Zur Verfassungsmäßigkeit der Regelungen zum Übergang von Arbeitsverhältnissen nach dem SächsPÜG. 2. Im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes kann die Rechtmäßigkeit des gemäß § 3 SächsPÜG vorgeschalteten Auswahl- und Verteilungsverfahrens im konkreten Fall nicht ab-schließend überprüft werden. 3. Zur Folgenabwägung bei schwerkranken betreuungsbedürftigen Ehemann. |
| Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 2 B 303/08 | |
| Rechtsgebiete: | SächsPÜG, GG, VwGO |
| Schlagworte: | Sächsisches Personalübergangsgesetz, Übergang eines Arbeitsverhältnisses, Übergabeverfügung, Verfassungsmäßigkeit, Gebiets- und Funktionalreform, Folgenabwägung |
| Stichwort: | Übergabeverfügung |
| Leitsatz: | 1. Zur Verfassungsmäßigkeit der Regelungen zum Übergang von Arbeitsverhältnissen nach dem SächsPÜG. 2. Im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes kann die Rechtmäßigkeit des gemäß § 3 SächsPÜG vorgeschalteten Auswahl- und Verteilungsverfahrens im konkreten Fall nicht abschließend überprüft werden. 3. Im Rahmen der Folgenabwägung ist das öffentliche Interesse an einem zügigen Personalübergang gegen die individuellen Belange der Bediensteten abzuwägen. |
| Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 2 B 340/08 | |
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