Anspruch auf Auszahlung eines "Gewinns", der einem Verbraucher von einem Werbefahrten-Veranstalter schriftlich mitgeteilt wurde, auch wenn der Verbraucher nicht zu der Übergabeveranstaltung erscheinen konnte, weil die vom Veranstalter organisierte Busfahrt dorthin scheiterte.
Eine Kündigung, die dem Arbeitnehmer während eines stationären Klinikaufenthaltes wegen einer psychischen Erkrankung n der Klinik persönlich übergeben wird, obwohl die Übergabe an einen Familienangehörigen oder der Einwurf in den Hausbriefkasten alternativ möglich ist, ist keine (ungehörige Kündigung) und verstößt nicht gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB).