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Überforderungsquote

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BAG – Urteil, 9 AZR 111/07 vom 15.04.2008

Rechtsgebiete:GG, AltTZG, ArbGG, BGB, ZPO, TV ATZ, TV zur sozialen Sicherung der Beschäftigten und zur Weiterentwicklung des Standortes Klingenmünster
Schlagworte:Altersteilzeit - Überforderungsquote
Stichwort:Überforderungsquote
Leitsatz:Der öffentliche Arbeitgeber ist nach § 2 Abs. 1 des Tarifvertrags zur Regelung der Altersteilzeitarbeit (TV ATZ) nur "auf der Grundlage des Altersteilzeitgesetzes" verpflichtet, Altersteilzeitarbeitsverhältnisse zu begründen. Nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 1. Alt. AltTZG muss für Erstattungsleistungen der Bundesagentur für Arbeit die freie Entscheidung des Arbeitgebers sichergestellt sein, ob er mit über 5 % der Arbeitnehmer seines Betriebs Altersteilzeitarbeitsverträge schließt. Trifft der Arbeitgeber freiwillig mit über 5 % seiner Belegschaft Altersteilzeitvereinbarungen, ist er an den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz gebunden.
Volltext: BAG - Urteil, 9 AZR 111/07




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