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Überforderung

Entscheidungen der Gerichte




OLG-FRANKFURT – Beschluss, 9 W 28/06 vom 09.11.2006

Rechtsgebiete:BGB, HWiG, ZPO
Schlagworte:Vollstreckungsgegenklage, Darlehen, Kredit, Sittenwidrigkeit, Haustürgeschäft, Haustürsituation, Kausalität, Überrumpelung, Widerruf, Mitdarlehensnehmer, Mithaftender, Überforderung, Ehefrau, Interesse, Beschwerde, Einstellung, Zwangsvollstreckung
Stichwort:Überforderung
Leitsatz:1. Die Anfechtung der Ablehnung der vorläufigen Einstellung der Zwangsvollstreckung ist analog § 707 II ZPO ausgeschlossen.

2. Zur Fortdauer der Überrumpelung bei einem Abstand von über acht Wochen zwischen Haustürsituation und angefochtenem Vertragsschluss.

3. Zur Frage, ob eine Ehefrau, die gemeinsam mit ihrem Ehemann einen Darlehensvertrag zum Erwerb eines Familienanwesen unterschreibt, als Mitdarlehensnehmerin oder lediglich als Mithaftende anzusehen ist.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 9 W 28/06



OLG-FRANKFURT – Urteil, 23 U 250/05 vom 15.09.2006

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Darlehen, Darlehensvertrag, Mithaftung, Mithaftungsübernahme, Überforderung
Stichwort:Überforderung
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 23 U 250/05

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 24 W 64/05 vom 19.10.2005

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Bürgschaft, Mithaftung, Mitschuldner, Darlehensvertrag, Sittenwidrigkeit, Ehegatte, Überforderung
Stichwort:Überforderung
Leitsatz:Auf die Frage der krassen finanziellen Überforderung eines Ehegatten kommt es nicht an, wenn dieser den Darlehensvertrag als Mitschuldner und nicht lediglich als Mithaftender unterzeichnet hat.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 24 W 64/05

OLG-FRANKFURT – Urteil, 24 U 121/04 vom 03.12.2004

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Bürgschaft, Ehefrau, Sittenwidrigkeit, Überforderung
Stichwort:Überforderung
Leitsatz:1. Die Frage nach der krassen finanziellen Überforderung der Ehefrau eines Darlehenskunden als Grundlage der widerleglichen Vermutung einer Übernahme von Bürgschaftsverpflichtungen allein aus emotionaler Verbundenheit beurteilt sich dann, wenn die Bürgin mehrere Bürgschaften für ihren Ehemann bei derselben Bank übernommen hat, aus einer Gesamtschau sämtlicher eingegangener Bürgschaften.

2. Dem so begründeten Sittenwidrigkeitsurteil kann die Bank sich nicht durch eine nachträgliche Beschränkung ihrer Bürgschaftsforderungen auf für sich betrachtet "zulässige" Teilbeträge entziehen.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 24 U 121/04


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