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Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EuGVÜ)

Entscheidungen der Gerichte




OLG-ZWEIBRüCKEN – Beschluss, 3 W 217/03 vom 08.12.2003

Rechtsgebiete:EuGVÜ
Schlagworte:Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EuGVÜ)
Stichwort:Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EuGVÜ)
Leitsatz:Für die unbezifferte Kostengrundentscheidung in dem Urteil eines französischen Gerichts (Cour d'Appel) darf die Vollstreckungsklausel nicht erteilt werden, weil es an der von Art 31 EuGVÜ vorausgesetzten Bestimmtheit des Titels fehlt (Bestätigung von Senat, Beschluss vom 17. Oktober 1995 - 3 W 160/95).
Volltext: OLG-ZWEIBRüCKEN - Beschluss, 3 W 217/03




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