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Überbürdung von Schönheitsreparaturen bei fehlender Anfangsrenovierung und fehlendem Fristenplan

Entscheidungen der Gerichte




KAMMERGERICHT-BERLIN – Urteil, 8 U 286/03 vom 29.03.2004

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Überbürdung von Schönheitsreparaturen bei fehlender Anfangsrenovierung und fehlendem Fristenplan, Inanspruchnahme des Vormieters
Stichwort:Überbürdung von Schönheitsreparaturen bei fehlender Anfangsrenovierung und fehlendem Fristenplan
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Urteil, 8 U 286/03




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