JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > à > Überbrückungsgeld
| Rechtsgebiete: | NJVollzG |
| Schlagworte: | Überbrückungsgeld, Sparraten |
| Stichwort: | Überbrückungsgeld |
| Leitsatz: | 1. Das nach § 47 NJVollzG zu bildende Überbrückungsgeld muss nicht ausnahmslos zügig aus Raten in Höhe von jeweils 4/7 der Bezüge des Gefangenen angespart werden, bis es die festgesetzte Höhe erreicht hat. 2. Es steht im Ermessen der Vollzugsbehörde, im Einzelfall auch niedrigere Sparraten festzusetzen. Im Hinblick auf den Zweck des Überbrückungsgeldes handelt es sich dabei aber um den Ausnahmefall. 3. Langzeitgefangene haben keinen Anspruch darauf, dass die von ihnen zu erbringenden Raten so niedrig bemessen sein müssen, dass das Überbrückungsgeld erst zum voraussichtlichen Entlassungszeitpunkt erreicht wird. 4. Es ist auch bei Langzeitgefangenen in der Regel angezeigt, von dem Höchstbetrag der Sparrate in Höhe von 4/7 der Bezüge auszugehen, weil auch bei ihnen alle denkbaren Risiken berücksichtigt werden müssen, die ein rechtzeitiges Ansparen verhindern können, wie etwa Arbeitsausfall, Arbeitsverweigerung, Krankheit oder Ausgaben vom Überbrückungsgeld. |
| Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 1 Ws 235/08 | |
| Rechtsgebiete: | StVollzG |
| Schlagworte: | Haftkosten, Rente, Überbrückungsgeld |
| Stichwort: | Überbrückungsgeld |
| Leitsatz: | Von Strafgefangenen, die eine Rente beziehen, ist ein Haftkostenbeitrag zu erheben. Allein das Vorhandensein von Verbindlichkeiten steht dem Erheben von Haftkosten wegen einer Gefährdung der Wiedereingliederung nicht entgegen. Hinsichtlich der sog. Resozialisierungsklausel des § 50 Abs. 1 StVollzG steht den Vollzugsanstalten ein Beurteilungsspielraum zu. Ein Überbrückungsgeld ist nicht zu bilden, wenn der Strafgefangene eine Rente bezieht, die ihn in die Lage versetzt, den Lebensunterhalt für die ersten vier Wochen nach seiner Entlassung sicher zu stellen. |
| Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 1 Ws 377/07 (StrVollz) | |
| Rechtsgebiete: | StVollzG |
| Schlagworte: | Überbrückungsgeld, Entlassung, Flucht |
| Stichwort: | Überbrückungsgeld |
| Leitsatz: | Ein Anspruch auf Auszahlung des Überbrückungsgeldes besteht grundsätzlich nicht, wenn der Gefangene nicht entlassen wird, sondern sich der weiteren Strafvollstreckung durch Flucht entzieht. |
| Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 1 Ws 511/06 (StrVollz) | |
| Rechtsgebiete: | StVollzG |
| Schlagworte: | Gefangener, Eigengeld, Überbrückungsgeld, Einkauf, Kauf, Hausgeldkonto |
| Stichwort: | Überbrückungsgeld |
| Leitsatz: | Der Einkauf vom Eigengeld kann grundsätzlich nur gestattet werden und demzufolge eine Umbuchung vom Eigengeldkonto auf das Hausgeldkonto nur erfolgen, wenn der Gefangene über das Eigengeld verfügen kann. Aus § 83 II 2 StVollzG folgt, dass diese Verfügungsbefugnis nicht besteht, soweit das Eigengeld als Überbrückungsgeld notwendig ist. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 3 Ws 762/05 (StVollz) | |
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