JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > à > Überbrückungsbeihilfe bei Kürzung von Arbeitslosenhilfe
| Rechtsgebiete: | TV SozSich, AFG |
| Schlagworte: | Überbrückungsbeihilfe bei Kürzung von Arbeitslosenhilfe |
| Stichwort: | Überbrückungsbeihilfe bei Kürzung von Arbeitslosenhilfe |
| Leitsatz: | Leitsätze: Nach § 4 Nr. 1 Buchst. b iVm. Nr. 3 und Nr. 4 TV SozSich zahlt der Arbeitgeber an den entlassenen Arbeitnehmer, der Arbeitslosenhilfe bezieht, eine Überbrückungsbeihilfe in Höhe eines tariflich bestimmten Prozentsatzes des Unterschiedsbetrags zwischen einer tariflich festgelegten Bemessungsgrundlage und der Arbeitslosenhilfe. Wird die Arbeitslosenhilfe wegen Ehegatteneinkommens gekürzt, wird die Überbrückungsbeihilfe nach der ungekürzten Arbeitslosenhilfe berechnet. Dies ergibt sich aus § 4 Nr. 2 Buchst. a Ziff. 1 Halbsatz 2 TV SozSich. Hinweise des Senats: Vgl. auch BAG 5. September 1990 - 4 AZR 11/90 - nv. (mit zT abweichender Begründung). Aktenzeichen: 6 AZR 56/98 Bundesarbeitsgericht 6. Senat Urteil vom 5. August 1999 - 6 AZR 56/98 - I. Arbeitsgericht Kaisersl.Kammer Pirmasens - 4 Ca 499/96 - Urteil vom 15. Januar 1997 II. Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz - 7 Sa 260/97 - Urteil vom 7. August 1997 |
| Volltext: BAG - Urteil, 6 AZR 56/98 | |
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