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Überbrückungsbeihilfe

Entscheidungen der Gerichte




LAG-DUESSELDORF – Urteil, 13 Sa 774/05 vom 16.03.2006

Rechtsgebiete:TV Soz Sich vom 31.08.1971
Schlagworte:Überbrückungsbeihilfe, Stationierungsstreitkräfte, Anrechnung ALG II
Stichwort:Überbrückungsbeihilfe
Leitsatz:1. Anknüpfungsleistung für die Gewährung einer Überbrückungsbeihilfe an ehemalige Arbeitnehmer der Stationierungsstreitkräfte nach § 4 Ziffer 1 b) des Tarifvertrages vom 31.08.1971 zur sozialen Sicherung der Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TV Soz Sich) kann der Bezug von Arbeitslosengeld II sein.

2. Es ist unzulässig, die Überbrückungsbeihilfe in diesem Falle unter Einbeziehung aller an die Bedarfsgemeinschaft, der der anspruchsberechtigte Arbeitnehmer angehört, erbrachten Leistungen (ALG II / Sozialgeld) zu berechnen. 3. Zur Berechnung der Überbrückungsbeihilfe gemäß § 4 Ziffer 2 a) TV Soz Sich (Einzelfall)
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 13 Sa 774/05



BAG – Urteil, 9 AZR 530/04 vom 15.11.2005

Rechtsgebiete:BGB VorruheTV vom 10. Oktober 1996
Schlagworte:Überbrückungsbeihilfe, Berechnung, Lohnsteuerklassenwechsel, Vertrauensschutz
Stichwort:Überbrückungsbeihilfe
Volltext: BAG - Urteil, 9 AZR 530/04

BAG – Urteil, 6 AZR 317/01 vom 10.03.2005

Rechtsgebiete:EG, TV SozSich
Schlagworte:Überbrückungsbeihilfe - Berücksichtigung ausländischer Steuern
Stichwort:Überbrückungsbeihilfe
Leitsatz:Art. 39 EG und Art. 7 Abs. 4 der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 des Rates vom 15. Oktober 1968 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft gebieten, dass bei Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Überbrückungsbeihilfe im Falle des § 4 Ziff. 1 Buchst. b TV SozSich für einen in Frankreich ansässigen und nur dort steuerpflichtigen ehemaligen Arbeitnehmer nicht die fiktive deutsche Lohnsteuer, sondern die fiktive in Frankreich zu entrichtende Lohn/Einkommensteuer zu berücksichtigen ist.
Volltext: BAG - Urteil, 6 AZR 317/01

BAG – Urteil, 9 AZR 605/02 vom 09.09.2003

Rechtsgebiete:BGB, TVG, VorruheTV
Schlagworte:Überbrückungsbeihilfe - Lohnsteuerklassen - Rechtsmissbrauch
Stichwort:Überbrückungsbeihilfe
Leitsatz:Schuldet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für die Zeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine monatlich wiederkehrende Leistung, deren Höhe sich nach dem vom Arbeitnehmer im letzten Beschäftigungsmonat erhaltenen Nettoentgelt bestimmt, kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer den Einwand des Rechtsmissbrauchs entgegenhalten, wenn der Arbeitnehmer im bestehenden Arbeitsverhältnis ohne sachlichen Grund die Lohnsteuerklasse zu Lasten des Arbeitgebers wechselt, um Anspruch auf eine höhere Überbrückungsbeihilfe zu erwerben.

Ein sachlicher Grund besteht, wenn der Arbeitnehmer und sein Ehegatte die Lohnsteuerklassenkombination wählen, die entsprechend den tatsächlichen Einkommensverhältnissen zu den geringst möglichen Abzügen führt.
Volltext: BAG - Urteil, 9 AZR 605/02


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