JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > à > überbaubare Grundstücksfläche
| Rechtsgebiete: | BauGB, BauNVO |
| Schlagworte: | Baurecht, Bebauungsplan, Änderung, Änderungsplan, Begründung, vereinfachtes Verfahren, Träger öffentlicher Belange, Nebenanlagen, überbaubare Grundstücksfläche, Planerfordernis, Erforderlichkeit der Planung, städtebauliche Gründe, Abwägungsgebot |
| Stichwort: | überbaubare Grundstücksfläche |
| Leitsatz: | Die Pflicht, einem Bebauungsplan eine Begründung beizufügen (§ 9 Abs. 8 BauGB), gilt auch für Änderungspläne. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 C 11307/08.OVG | |
| Rechtsgebiete: | BBauG 1960, BauGB, badisches Ortsstraßengesetz 1908, Badische Landesbauordnung 1935, BauNVO |
| Schlagworte: | überbaubare Grundstücksfläche, rückwärtige Bebauung, Bauflucht, Straßenflucht, Baulinie, Bauordnung, übergeleiteter Bebauungsplan, nähere Umgebung |
| Stichwort: | überbaubare Grundstücksfläche |
| Leitsatz: | 1. Eine in einem nach dem alten badischen Straßenrecht (Ortsstraßengesetz von 1908) festgestellte Bau- und Straßenflucht entspricht einer Baulinie im Sinn von § 23 Abs. 2 Satz 1 BauNVO. Sie regelte nicht, in welcher Tiefe ein Grundstück bebaut werden durfte. Nur mit diesem Inhalt konnte sie bei Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes 1960 als eine bauplanerische Festsetzung übergeleitet werden. 2. Auch das alte badische Baurecht (Badische Landesbauordnung 1935) kennt - anders als das alte württembergische Recht (Senatsurt. v. 04.12.2003 - 5 S 1746/02 -) - keine der Überleitung fähige Regelung, welche die rückwärtige Bebaubarkeit von Grundstücken in Anknüpfung an eine nach Ortsstraßenrecht festgestellte Bau- und Straßenflucht bestimmte. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 5 S 1847/05 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, BauGB, BauNVO, ROG, GG |
| Schlagworte: | Bebauungsplan, Sondergebiet, Windkraftanlage, Windfarm, Normenkontrolle, einstweilige Anordnung, Antragsbefugnis, Rechtsschutzbedürfnis, Nutzungsberechtigung, Bauvorbescheid, Erfolgsaussichten, Hauptsache, Folgenabwägung, städtebauliche Entwicklung und Ordnung, Planungserfordernis, Planungsermessen, überbaubare Grundstücksfläche, Landschaftsbild, Naturschutz, Landschaftspflege, Planverfahren, städtebaulicher Vertrag, Anpassungsgebot, Ziele der Raumordnung, Regionaler Raumordnungsplan, Vorranggebiet, Eignungsgebiet, Förderpflicht, Begrenzung, Anlagenstandorte, Verhinderungsplanung, Abwägungsgebot, Abwägungsausfall, Abwägungsdefizit, Abwägungsvorgang, Auswirkung, Abwägungsergebnis, Möglichkeit, Einfluss, Sachverhaltsaufklärung, Stellungnahme, Beteiligter, Gewissheit, notwendiges Abwägungsmaterial, Belang |
| Stichwort: | überbaubare Grundstücksfläche |
| Leitsatz: | 1. Eine Gemeinde ist verpflichtet, sich im Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes selbst Gewissheit über die abwägungserheblichen Belange zu verschaffen. 2. Macht eine Gesellschaft zur Entwicklung regenerativer Energieprojekte im Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für Windkraftanlagen ein eigenes Interesse an der Nutzung der Windenergie im Plangebiet geltend, kann die Gemeinde verpflichtet sein, die ins Auge gefassten Standorte für Windkraftanlagen in Erfahrung zu bringen, um das Nutzungsinteresse der Gesellschaft in ihre Abwägung einstellen zu können. |
| Volltext: THUERINGER-OVG - Beschluss, 1 EN 944/03 | |
| Rechtsgebiete: | BauGB |
| Schlagworte: | überbaubare Grundstücksfläche, Befreiung, Grundzüge der Planung |
| Stichwort: | überbaubare Grundstücksfläche |
| Leitsatz: | Eine an topografischen Gegebenheiten (hier: steile Böschung) ausgerichtete Festsetzung über die überbaubare Grundstücksfläche kann einen Grundzug der Planung i. S. des § 31 Abs. 2 BauGB darstellen. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 5 S 1985/02 | |