JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > T > Typisierungsbefugnis
| Rechtsgebiete: | GG, NKAG |
| Schlagworte: | Beitragsmaßstab, Einnahmen - umsatzsteuerbereinigt -, Beitragssatz, Bwin: Sportwette, Fremdenverkehrsbeitrag, Gleichheitsgrundsatz, Mindestgewinnsatz, Rückwirkung, Typisierungsbefugnis, Vorteil, wirtschaftlicher, Vorteilssatz |
| Stichwort: | Typisierungsbefugnis |
| Leitsatz: | 1. Im Rahmen des Fremdenverkehrsbeitragsrechts ist die Bemessung der die Beitragserhebung rechtfertigenden Vorteile nur nach einem an der Wahrscheinlichkeit orientierten Maßstab möglich. 2. Entschließt sich eine Fremdenverkehrsbeiträge erhebende Gemeinde dazu, den Fremdenverkehrsbeitrag anhand der umsatzsteuerbereinigten Einnahmen des vorvergangenen Jahres zu bemessen, bewegt sie sich innerhalb des ihr bei dem Erlass von Abgabensatzungen zustehenden Ermessens. Dies gilt auch, wenn die Gemeinde eine rückwirkende Neuregelung des Fremdenverkehrsbeitrags für vergangene Jahre beschließt. 3. Für die Frage, ob die Fremdenverkehrsbeitragspflicht auf Teile des anerkannten Gemeindegebiets beschränkt werden kann, war auch nach § 9 NKAG in seinen früher geltenden Fassungen entscheidend auf die jeweiligen örtlichen Verhältnisse und die besonderen wirtschaftlichen Vorteile durch den Fremdenverkehr für selbstständig tätige Personen und Unternehmen abzustellen. 4. Werden unter einer einheitlichen Betriebsbezeichnung unterschiedliche beitragspflichtige Tätigkeiten ausgeübt, so ist in der Regel eine jeweils nach dem Tätigkeitsbereich differenzierende Veranlagung zum Fremdenverkehrsbeitrag geboten. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 9 LC 257/07 | |
| Rechtsgebiete: | GG, Polizeiverordnung |
| Schlagworte: | Normwiederholungsverbot, Gleichbehandlungsgebot, Gestaltungsfreiheit, Typisierungsbefugnis, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, gefährliche Hunde, Maulkorbzwang, Wesenstest, Teilnichtigkeit |
| Stichwort: | Typisierungsbefugnis |
| Leitsatz: | Bei der Regelung von Massenerscheinungen wie der Hundehaltung setzt eine zulässige Typisierung unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes voraus, dass mit ihr verbundene Härten nur unter Schwierigkeiten vermeidbar wären. Der Verordnungsgeber überschreitet seinen mit der Typisierungsbefugnis einhergehenden Gestaltungsspielraum, wenn er alle Hunde bestimmter Rassen auf Grund von Zuchtmerkmalen normativ abschließend als gefährlich einstuft, ohne dem einzelnen Hundehalter, obwohl dies unschwer möglich wäre, die Widerlegbarkeit dieser gesetzlichen Vermutung zu ermöglichen . |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 1 S 1667/00 | |
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