Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften zur Klärung insbesondere der Frage, ob die von einem türkischen Seemann während seiner insgesamt über 15-jährigen Tätigkeit in der deutschen Seeschifffahrt jeweils zwischen zwei befristeten Beschäftigungsverhältnissen verbrachten beschäftigungslosen Zeiten im Hinblick auf Art. 6 Abs. 2 ARB 1/80 einem Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach Art. 6 Abs. 1 dritter Spiegelstrich ARB 1/80 entgegenstehen.