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| Rechtsgebiete: | AufenthG, ARB 1/80 |
| Schlagworte: | Arbeitnehmer, türkischer Arbeitnehmer, Assoziationsrat, Assoziationsratsbeschluss, Assoziationsrecht, Aufenthalt, Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsrecht, aufenthaltsrechtlich, Ausland, Auslandsaufenthalt, Ausländer, Ausländerrecht, Ausreise, Dauer, deutsch, Einbürgerung, Einreise, Erlöschen, Erwerb, Eingliederung, Familienangehöriger, Integration, Kind, Kinder, türkische Kinder, Lebensverhältnisse, Lebensmittelpunkt, Mitgliedstaat, Staatsangehörigkeit, Studium, Türkei, türkisch, Verlust, Wechsel, Zeitpunkt |
| Stichwort: | türkisch |
| Leitsatz: | 1. Zum Erlöschen eines aus Art. 7 Satz 1 ARB 1/80 abgeleiteten Aufenthaltsrechts (im Anschluss an Beschluss des Senats vom 1. August 2008 - 7 A 10196/08.OVG -). 2. Wenn im Zeitpunkt der Einreise des Familienangehörigen der in Deutschland lebende Arbeitnehmer, von dem er seine Rechte ableitet, nicht mehr die türkische Staatsangehörigkeit besitzt, kann ein Aufenthaltsrecht nach Art. 7 Satz 1 ARB 1/80 nicht mehr erworben werden. 3. Jedenfalls dann, wenn im Zeitpunkt der Einreise des (volljährigen) türkischen Kindes seine Eltern nicht mehr die türkische Staatsangehörigkeit, sondern die des Aufnahmemitgliedstaats besitzen, findet Art. 9 ARB 1/80 keine Anwendung und kann hieraus kein Aufenthaltsrecht mehr erworben werden. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 7 B 10454/09.OVG | |
| Rechtsgebiete: | AufenthG, GG, EMRK, ARB 1/80, Richtlinie 64/221/EWG, Richtlinie 2004/38/EG |
| Schlagworte: | assoziationsberechtigt, assoziationsrechtlich, Aufenthalt, Aufenthaltsdauer, Aufenthaltsrecht, Ausländer, Ausländerrecht, Ausweisung, Ausweisungsschutz, besonderer Ausweisungsschutz, Belange, Betäubungsmittel, Betäubungsmittelgesetz, Befristung, Dauer, deutsch, Drogen, Drogendelikt, Drogenhandel, Ehe, Ehefrau, Ermessen, Ermessensausweisung, familiär, Familie, Familienleben, Freiheitsstrafe, Frist, Gefahr, Handel, Handeltreiben, Haft, Kind, langjährig, Lebensgemeinschaft, familiäre Lebensgemeinschaft, minderjährig, privat, Privatleben, Prognose, Regel, Schutz, Schutzwirkung, spezialpräventiv, Stillhalteklausel, Straftat, schwerwiegende Straftat, türkisch, Verfahren, Verfahrensfehler, Verfahrensgarantie, verhältnismäßig, Verhältnismäßigkeit, Verurteilung, Vier-Augen-Prinzip, Wiederholungsgefahr, Wirkung, Zeitpunkt, zwingend |
| Stichwort: | türkisch |
| Leitsatz: | 1. Zur Ausweisung eines Ausländers nach langjährigem Aufenthalt mit Ehefrau und Kindern - davon eines deutscher Staatsangehörigkeit - im Bundesgebiet (hier: spezialpräventiv begründete Ausweisung auf Grund einer Verurteilung wegen mehrere Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz und dem Waffengesetz zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren). 2. Art. 9 der Richtlinie 64/221/EWG findet auf nach dem 30. April 2006 ergangene Ausweisungsverfügungen keine Anwendung mehr. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 7 B 11328/08.OVG | |
| Rechtsgebiete: | EG-Vertrag, EG, Richtlinie 2004/38/EG, Assoziierungsabkommen, Zusatzprotokoll zum Assoziierungsabkommen, ARB 1/80, AufenthG |
| Schlagworte: | Abwägung, Arbeitnehmer, Assoziation, Assoziierungsabkommen, assoziationsberechtigt, Assoziationsrat, Assoziationsratsbeschluss, Aufenthaltsrecht, Aufenthaltstitel, Aufenthaltserlaubnis, Ausländer, Ausländerbehörde, Ausländerrecht, Ausweisung, Ausweisungsschutz, Beschäftigung, Elternteil, Ermessen, Ermessensbetätigung, Ermessensentscheidung, Ermessenserwägung, Europäische Gemeinschaft, Europäische Wirtschaftsgemeinschaft, Familienangehöriger, Freizügigkeit, freizügigkeitsberechtigt, Gemeinschaftsrecht, gemeinschaftsrechtlich, Gemeinschaftsrechtsordnung, Gerichtshof, Inhaftierung, öffentliche Ordnung, öffentliche Sicherheit, Richtlinie, Sicherheit, Schutz, schwerwiegende Gründe, Türkei, türkisch, türkischer Staatsangehöriger, Umsetzung, Unionsbürger, Zusatzprotokoll, zwingende Gründe |
| Stichwort: | türkisch |
| Leitsatz: | Seit dem 30. April 2006 richtet sich der Ausweisungsschutz i.S.v. Art. 14 Abs. 1 ARB 1/80 nach Art. 28 der Richtlinie 2004/38/EG (im Anschluss an den Beschluss des Hessischen VGH vom 17. Juli 2006 - 12 TG 494/06 - InfAuslR 2006, 231 ff.). |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 7 A 10924/06.OVG | |
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