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Truppendienstgericht

Entscheidungen der Gerichte




OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN – Beschluss, 7 O 167/08 vom 18.02.2009

Rechtsgebiete:GVG, BPersVG
Schlagworte:Verwaltungsrechtsweg, Truppendienstgericht, Personalrat, Freistellung, Uniformpflicht
Stichwort:Truppendienstgericht
Leitsatz:Für die gerichtliche Überprüfung eines Befehls, wonach ein Angehöriger der Bundeswehr, der als Personalrat ganz vom Dienst freigestellt ist, zum Uniformtragen verpflichtet ist, ist der Rechtsweg zum Truppendienstgericht gegeben.
Volltext: OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN - Beschluss, 7 O 167/08



OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 1 O 149/08 vom 26.11.2008

Rechtsgebiete:GVG, SG, WBO
Schlagworte:Arzt:Patient:Verhältnis, Rechtsweg, Schweigepflicht, ärztliche, Soldat, Truppendienstgericht
Stichwort:Truppendienstgericht
Leitsatz:1. Zur Rechtswegzuständigkeit bei Geltendmachung der Verletzung der truppenärztlichen Schweigepflicht durch einen Soldaten.

2. Die Wehrdienstgerichte besitzen die Entscheidungskompetenz, wenn es um die Verletzung von Rechten und Pflichten geht, die auf dem besonderen militärischen Über- und Unterordnungsverhältnis beruhen ("truppendienstliche Angelegenheiten"), während Rechtsschutz im Hinblick auf die mit dem allgemeinen Dienstverhältnis zusammenhängenden Rechte und Pflichten ("Verwaltungsangelegenheiten"), insbesondere die den Status des Soldaten betreffende Angelegenheiten durch die Verwaltungsgerichte gewährt wird.

3. Bei der Geltendmachung der Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht ist danach zu unterscheiden, ob diese auf dem allgemeinen truppendienstlich geprägten oder auf einem besonderen Arzt-Patient-Verhältnis beruht.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 1 O 149/08

BVERFG – Beschluss, 2 BvR 71/07 vom 28.04.2007

Rechtsgebiete:GG, BVerfGG
Stichwort:Truppendienstgericht
Volltext: BVERFG - Beschluss, 2 BvR 71/07

BVERWG – Beschluss, BVerwG 2 B 15.05 vom 09.08.2005

Rechtsgebiete:GVG, SG, WBO
Schlagworte:Dienstzeit der Soldaten, Freizeitausgleich, Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten, Truppendienstgerichte
Stichwort:Truppendienstgericht
Leitsatz:Für Streitigkeiten um den Umfang der Dienstzeit von Soldaten und um die Bewertung von Tätigkeiten der Soldaten als Dienst ist der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten gegeben.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 2 B 15.05


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